Verlassung

[490] Verlassung (lat. Desertio), das Verlassen einer Person, bes. einer solchen, gegen welche man Verbindlichkeiten irgend einer Art hat, im Hülflosen Zustande. In juristischer Hinsicht sind bes. zu bemerken: a) die V. eines Ehegatten, in der Regel boshafte V. eines Ehegatten (D. militiosa), s. Desertion 2); b) die bösliche V. u. Aussetzung der Kinder (Expositio infantum), s. Aussetzung 1).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 490.
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