[512] Verschlucken, 1) s.u. Schlucken; 2) wenn tropfbare Flüssigkeiten Gase einsaugen; 3) von festen Körpern, Flüssigkeiten in sich aufnehmen; 4) V. der Zunge (Paraglosse deglutitoria), die Zunge wird zurückgeschlagen u. droht Erstickung; dies geschieht bes. bei Kindern von zu schlaffem od. zu tief eingeschnittenem Zungenbändchen; auch sollen sich Negersklaven so tödten. 5) V.[512] (Absorption) der Gase, beruht auf der Eigenschaft gewisser fester, namentlich poröser Körper, Gase anzuziehen, wodurch eine Verdichtung des Gases an der Oberfläche eines jeden der Körpertheilchen bewirkt wird. Bes. zeigt frisch geglühte poröse Kohle u. Platinschwamm (Platinmohr) dieses Vermögen. Ein Raumtheil glühende Buchsbaumkohle verschluckt 90 Raumtheile Ammoniakgas. Bei höherer Temperatur beträgt diese V. weniger als bei niederer. Manche Gase werden in einem porösen Körper so stark verdichtet, daß dadurch eine chemische Verbindung u. Entzündung entsteht, z.B. wenn Sauerstoff u. Wasserstoff mit fein zertheiltem Platin, Gold, Silber zusammenkommt. Aber auch dergleichen Metallplatten besitzen dieses Vermögen, ferner Wolle, Seide, Meerschaum u. andere Körper, wenn sie vorher durch Wärme od. unter der Luftpumpe gereinigt u. luftleer gemacht worden sind. Aus diesem Grunde sind manche Flächen, z.B. thoniger Boden, auch in trockenem Wetter feucht, weil sie die in der Luft enthaltenen Wasserdämpfe verschlucken. Außer den Gasen werden von porösen Körpern auch manche Riech- u. Farbstoffe verschluckt; hierauf beruht die reinigende u. desinficirende Kraft der Kohle, bes. der Knochenkohle.