Versprechen [2]

[521] Versprechen (Besprechen), das unter gewissen Zeichen u. Ceremonien erfolgende Hersagen gewisser Formeln, entweder um eine Gefahr abzuwenden (schützend), od. u. bes. ein, meist physisches Übel zu entfernen (heilend); so gegen den Ausbruch einer Feuersbrunst od. zur Bewältigung einer ausgebrochenen (Feuersegen), gegen Diebstahl (Diebesbann), gegen Krankheiten der Menschen u. Thiere, wie Aufblähungen, Fieber, Zahnschmerz, Entzündungen, bes. die Rose, Blutungen, Verrenkungen, Warzen, Flechten, Schlaflosigkeit etc. Das V. ist ein Theil der Magie, s.d. Diese Formeln, auch Segen (s.d. 3) genannt, sind meist aus dem Heidenthume überkommen od. demselben nachgebildet u. mit christlichen Namen, bes. der Dreieinigkeit, verflochten. Gewöhnlich sind sie gereimt (die altgermanischen alliterirend) u. ihrer Form nach entweder befehlend, wo der Dieb, die Krankheit etc. angeredet u. zu weichen aufgefordert wird; od. erzählend, indem etwas, was mit dem zu Versprechenden in einer gewissen Parallele steht, sei es aus der heiligen Geschichte od. Sage, sei es aus dem Gebiete der kirchlichen od. natürlichen Wirklichkeit, sei es aus der dichtenden Phantasie, hergesagt wird. In der Regel ist die Formel dreimal herzusagen, am Ende das Vaterunser zu beten, das Kreuz zu machen, auch wohl auszuspucken od. die Hände aufzulegen u. das Ganze mit der Nennung der Dreieinigkeit zu beschließen. Der Besprechende hat auch meist mancherlei zu beobachten, wenn der Segen nicht erfolglos gemacht werden soll, darf z.B. auf dem Wege zum Kranken, od., wenn er das V. an sich selbst vollziehen will, nach dem Orte, wo es vor sich gehen soll, nicht sprechen, Niemand grüßen u. dgl. Auch wird der Segen nicht blos ausgesprochen, sondern zuweilen aufgeschrieben u. diese Schrift um den Hals, um den Leib, auf den Nabel gebunden getragen, auch sogar verschluckt. Solche Formeln zum V. findet man gesammelt in I. Grimms Deutscher Mythologie, I. W. Wolfs Beiträgen zur Deutschen Mythologie, A. Wuttke's Deutschem Volksaberglaube der Gegenwart.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 521.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: