Verzahnung

[535] Verzahnung, 1) bei einer Mauer, an welche rechtwinkelig od. in deren Verlängerung eine andere später angebaut werden soll, die Steine, welche man Schicht um Schicht an der Verbindungsstelle vorspringen läßt, um dadurch die zweite Mauer fester mit der ersten vereinigen zu können; 2) Holzverbindung bei Balken; zwei od. mehre derselben werden zu einem Träger (verzahnte Träger) dadurch vereinigt, daß man sie sägezahnartig in einander greifen läßt u. durch Schraubenbolzen verbindet; die V. wird sowohl für Verstärkungen als auch für Verbreiterungen von Hölzern angewendet; 3) die Construction der Zähne eines Zahnrades (s.d.); 4) die Ausschnitte der Bauchstücke eines Kahnes, damit die klinkerweise übereinander gelegten Planken dicht anschließen können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 535.
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