[579] Viertelsmeister, 1) niedere städtische Gemeindebeamte, welche in den einzelnen Stadtvierteln die Aufsicht über das Gemeindegut, die Straßenpolizei etc. ausüben u. auch sonst die Obrigkeit bei einzelnen Geschäften, z.B. Aufnahme der Bevölkerungslisten, Wahlen u. dgl. unterstützen; 2) so v. w. Viermeister.