[671] Vollkommenheit, die Eigenschaft eines Gegenstandes, vermöge deren er gleichsam zu seiner Fülle (Vollendung) kommt, also seinem Begriffe od. Zwecke vollständig entspricht. Sie ist daher eigentlich die Bestimmung des Grades, in welchem ihm die zur Angemessenheit an seinen Begriff od. Zweck erforderlichen Eigenschaften zukommen; daher ein Größenbegriff, vermöge dessen das, was verglichen mit einem minder Vollkommenen vollkommener ist, wenn es mit einem Vollendeteren verglichen wird, als unvollkommen erscheint. Bestimmt man den Grad der V. durch die Tauglichkeit zu bestimmten Zwecken, so ist der Begriff relativ. Ein vollkommenes Zugpferd wird ein sehr mangelhaftes Rennpferd sein; ein vollkommener Diplomat ist vielleicht ein schlechter Feldherr etc.; vollkommen in seiner Art ist aber das, was seinem Begriffe, seinem Zwecke entspricht. Spricht man daher von V. ohne Angabe des Vergleichungs- od. Beziehungspunktes, so setzt man den letzteren gewöhnlich stillschweigend voraus u. versteht namentlich unter der Vervollkommnung des Menschen die eines immerwährenden Fortschritts fähige Ausbildung seiner intellectuellen u. sittlichen Kräfte, unter V. desselben den eben erreichten Grad derselben, welcher verglichen mit einem geringeren als der größere erscheint. Wenn man Gott als das vollkommenste Wesen (Ens perfectissimum) bezeichnet, so versteht man darunter, daß ihm alle zu seinem Begriffe gehörigen Prädicate in schrankenloser (unendlicher) Vollendung beigelegt werden müssen.