[117] Frachtbasis Frachtgrundlage ist die Festsetzung eines Frachtsatzes, der ohne Rücksicht auf den tatsächlich zurückgelegten Beförderungsweg eines Gutes und die hierfür erhobene Fracht dem Käufer dieses Gutes vom Verkäufer in Rechnung gestellt wird.
Die großen wirtschaftlichen Verbände pflegen solche Frachtgrundlagen zu schaffen und die Vorteile durch die Lieferung von einem gegenüber der F. zum Lieferungsort günstig gelegenen Werk im Interesse ihrer Teilnehmer und des Verbandes selbst auszunutzen.
So liefert z.B. der Stahlwerkverband in Düsseldorf bei dem Verkauf von Formeisen nur frei Diedenhofen (früher Burbach an der Saar), bei Halbzeug frei dem für den Käufer günstigst gelegenen Schnittpunkt (die vertragsmäßig festgesetzten Schnittpunkte sind: Rothe Erde bei Aachen, Diedenhofen, Ruhrort, Dortmund und Siegen). Über die Art der Verrechnung gilt, daß sich sämtliche Preisangaben auf die Tonne zu 1000 kg ab Station des betreffenden Lieferungswerkes, auf den Eisenbahnwagen gelegt, mit 10 t Fracht, wie ab Diedenhofen beziehen. Auf dieser Grundlage (F. Diedenhofen) ist der Preis für den Käufer an demselben Platze derselbe, einerlei, ob das Formeisen von der Saar und Mosel oder aus Rheinland und Westfalen kommt, wobei dem Käufer die Fracht von Diedenhofen, abzüglich der tatsächlich der Eisenbahn[117] zu zahlenden Fracht ab Werkstation, in Rechnung gestellt wird, falls sich nicht nach Lage seines Wohnortes oder des liefernden Werkes ein Frachtvorteil für ihn ergibt.
Der aus dieser Berechnungsart für den Verband sich ergebende Frachtgewinn oder -verlust wird auf die einzelnen Verbandsmitglieder nach vertraglichen Grundsätzen verteilt. Z.B. liefert ein Werk in Oberhausen an einen Händler in Hamburg.
Dieser hat zu zahlen:
Grundpreis | 115∙00 M. | |
Fracht Oberhausen-Hamburg | 9∙00 M. | |
Mehr der Fracht | ||
Diedenhofen-Hamburg | 16∙10 M. | |
gegen die Fracht | ||
Oberhausen-Hamburg | 9∙ M. | = 7∙10 M. |
zusammen | 131∙10 M. |
Derselbe Händler bezieht von den Rombacher Hüttenwerken und zahlt:
Grundpreis | 115∙00 M. | |
Fracht Gandringen-Hamburg | 16∙40 M. | |
zusammen | 131∙40 M. | |
Da die Fracht Gandringen- | ||
Hamburg | 16∙40 M. | |
beträgt, gegen | ||
Diedenhofen- | ||
Hamburg | 16∙10 M. | |
also um 30 Pf. |
höher ist, so ist dem Händler in | |
der Rechnung zu vergüten | 0∙30 M. |
Der Gesamtpreis beträgt daher, | |
wie vorher | 131∙10 M. |
Der Frachtvorteil von 7∙10 M. im ersten Beispiel kommt dem Verbande zugute oder dem liefernden Werke als Ausgleich für die höheren Selbstkosten, wogegen der Frachtnachteil von 0∙30 M. im zweiten Beispiel vom Verband zu tragen ist.
Je nach der Ausbreitung der einem solchen Verbande angehörenden Werke und Industrien über das Versandgebiet im Verhältnis zum Empfangsgebiet werden eine oder mehrere Frachtgrundlagen geschaffen.
Das Kalisyndikat hat beispielsweise nur die eine F. Staßfurt gehabt, als sich die Werke im Staßfurter Revier befanden. Mit der Inbetriebnahme der vielen Kalibergwerke in der Provinz Hannover, in der Werragegend u.s.w., hat sie es im Interesse ihrer Mitglieder für zweckmäßig befunden, drei Frachtgrundlagen, nämlich Staßfurt, Vienenburg und Salzungen zu schaffen.
Grunow.