Reiseaufwandentschädigungen, Tag- und Übernachtungsgelder, Diäten

[190] Reiseaufwandentschädigungen, Tag- und Übernachtungsgelder, Diäten, Vergütungen für den erhöhten Lebensaufwand bei Dienstreisen. R. pflegen in der Regel nicht auf Grund der fallweise zur Verrechnung gelangenden tatsächlichen Reiseausgaben, sondern[190] auf Grund allgemein festgesetzter Einheitssätze für die Beamten der verschiedenen Klassen bemessen zu werden.

Außer den R., die bei längeren Reisen in der Regel gekürzt werden (in Preußen nach 4 Wochen, in Österreich nach 14 Tagen auf die Hälfte) werden die Fahrgelder auf Eisenbahnen und Schiffen, die Kosten von Fuhrwerken für Gepäckübertragung und Beförderung u.s.w. zumeist besonders vergütet, u.zw. entweder in der fallweise aufgewendeten Höhe oder ebenso wie die R. nach bestimmten Einheitssätzen.

Für Reisen ins Ausland werden gewöhnlich höhere, für Reisen in bestimmten engeren Bezirken (Direktions-, Inspektionsbezirke) niedrigere R. berechnet.

Beamte, die wiederkehrend Dienstreisen innerhalb bestimmter Bezirke auszuführen haben, erhalten vielfach an Stelle der fallweisen R. Bauschvergütungen (Reiseaversa).

Die Fahrbediensteten und andere untere Bedienstete des äußeren Dienstes erhalten an Stelle der R. gewöhnlich Fahrgelder (Kilometer-, Stundengelder) (s. Fahrdienstgebühren).

Bei den preußischen Staatsbahnen sind die Taggelder für Dienstreisen in folgender Höhe festgesetzt:

Präsidenten des Zentralamts und der Direktionen 22 M.;

Mitglieder des Zentralamts und der Direktionen, Vorstände der Betriebs-, Maschinen- und Werkstättenämter, Vorstände der Abnahmeämter u.s.w. 15 M.;

Ingenieure, technische und nicht technische Eisenbahnsekretäre, bau- und maschinentechnische Eisenbahnbetriebsingenieure, Oberbahnmeister, Werkstättenvorsteher, Betriebs- und Verkehrskontrollore, Oberbahnhofsvorsteher, Obergütervorsteher u. dgl. 12 M.;

Bahnhofsvorsteher, Gütervorsteher, Bahnmeister, Werkmeister, Schiffskapitäne, Betriebssekretäre, technische Bureauassistenten, Eisenbahnassistenten, Bahnhofverwalter, Lokomotivführer, Zugsführer u.s.w. 8 M.;

die übrigen Beamten 6 und 4 M.

Die Beamten der sächsischen Staatseisenbahnen sind zur Bemessung der Taggelder und Reisekosten in 9 Abstufungen eingereiht.

Die Taggelder betragen bei der Stufe


IM. 30∙–
IIM. 21∙–
IIIM. 18∙–
IVM. 15∙–
VM. 12∙–
VIM. 10∙–
VIIM. 8∙50
VIII und IXM. 7∙–

für jeden Kalendertag, u.zw. wird, wenn die Dienstreise an einem Tag mindestens 12 Stunden in Anspruch nimmt, noch der volle, sonst bei mindestens 3stündiger Dauer und bei Hinzurechnung einer Stunde für den Zu- oder Abgang bei mindestens 4stündiger Dauer der halbe Satz vergütet.

Bei den bayerischen Staatsbahnen besteht die regelmäßige Entschädigung der Beamten des höheren und mittleren Dienstes für die Vornahme auswärtiger Dienstgeschäfte in einer Aufwandentschädigung, die sich in ein Taggeld und ein Übernachtungsgeld scheidet, sowie in dem Ersatz der tatsächlichen Fahrkosten.

Die Aufwandentschädigung beträgt:


DienstklasseTaggeldÜbernachtungsgeld
I 11 M. 8 M.
II 8 M. 6 M.
III 7 M. 4 M.
IV 6 M. 3 M.
V 5 M. 2 M.

Die Beamten des unteren Dienstes erhalten Stundengelder.

Die Beamten der österreichischen Staatsbahnen erhalten als Entschädigung für Dienstaufwand bei auswärtiger Verwendung innerhalb Österreichs Diäten in folgendem Ausmaß:


IV. Dienstklasse 18 K
V. Dienstklasse16 K
VI. Dienstklasse14 K
VII. Dienstklasse12 K
VIII. Dienstklasse10 K
IX. Dienstklasse 8 K
X. Dienstklasse 6 K

Bei den ungarischen Staatsbahnen erhalten a) die Beamten bei Dienstreisen folgende Diäten, u.zw.:


Gehaltsklasse
I. (Präsident)30 K
II. (Direktor)21 K
III. (Direktor-Stellvertreter,
Betriebsleiter)18 K
IV. (Oberinspektor)16 K
V. (Inspektor)13 K
VI. (Oberingenieur, Sekretär,
Oberkontrollor)10 K
VII. (Ingenieur, Hilfssekretär,
Kontrollor, Technischer
Kontrollor)8 K
VIII. (Ingenieur, Konzipist, Beamter,
Technischer Beamter)7 K
IX. (Beamter, Technischer Beamter)6 K

b) die übrigen Angestellten:


Gehalt
2900–36007 K
2400–28006 K
1800–23005 K
1200–17004 K
900–11003 K
600– 8002 K

[191] Bei der Betriebsgesellschaft der niederländischen Staatsbahnen werden für Aufenthalt und Übernachtung Diäten nach einem für die einzelnen Rangklassen festgesetzten Tarif gezahlt. Die höheren Beamten liquidieren ihre tatsächlichen Auslagen.

Das Zug- und Lokomotivpersonal erhält Vergütung für Aufenthalt und Übernachtung, falls es länger als 24 Stunden außerhalb des Standortes Dienst zu leisten hat.


Bei den schweizerischen Bundesbahnen erhalten die Beamten Tagesentschädigungen und neben denselben Entschädigungen für Übernachtungen. Die Tagesentschädigung beträgt für Mitglieder der Generaldirektion und der Kreisdirektionen 12 Fr., für die Beamten der II. Besoldungsklasse 10 Fr. und 9 Fr., für die Beamten der III. – VI. Besoldungsklasse 8–5 Fr. Die Entschädigungen für Übernachtungen sind für alle Klassen je um 1 Fr. niedriger als die betreffenden Tagesentschädigungen.

Bei Reisen ins Ausland werden die wirklichen Auslagen vergütet, falls diese die Ansätze für Reisen im Inland übersteigen.

Die Beamten der italienischen Staatsbahnen erhalten als Entschädigung für Dienstreisen, ähnlich wie die Beamten der bayerischen Staatsbahnen, Taggelder (Indennita di diaria) und Übernachtungsgelder (Indennita di pernottazione).

Es betragen bei der


KategorieTaggeldÜbernachtungsgeld
I L. 8∙– L. 3∙–
II L. 6∙50 L. 2∙50
III L. 6∙– L. 2∙–
IV L. 5∙– L. 1∙50
V L. 4∙– L. 1∙50
VI L. 3∙50 L. 1∙25
VII L. 2∙75 L. 1∙25
VIII L. 1∙25 L. 1∙–
IX L. 1∙75 L. 1∙–
X L. 1∙25 L. – ∙75

Bei den russischen Eisenbahnen sowie bei einzelnen französischen Eisenbahnen (Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahn) werden bei Dienstreisen meist die tatsächlichen Reisekosten vergütet.

Röll.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 190-192.
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