Zugnummer

[514] Zugnummer (number of train; numéro du train; numero del treno). Zur Erleichterung des dienstlichen Verkehrs gibt man jedem Zug eine Z. und wählt für die eine Fahrrichtung ungrade, für die andere grade Z. Da die Ankündigung der Züge an die Schrankenwärter durch ein- oder zweimaliges Ertönen einer Anzahl von Glockenschlägen bewirkt wird (s. durchlaufende Liniensignale), so bringt man wohl die Z. hiermit in Übereinstimmung derart, daß die Züge ungrade Z. erhalten, die in der Richtung verkehren, in der sie durch ein einmaliges Ertönen einer Anzahl von Glockenschlägen angekündigt werden. Während für die deutschen Bahnen im § 5 (4) der FV. nur bestimmt wird, daß jeder Zug eine Nummer zu erhalten hat, sollen auf den österreichischen Bahnen nach Art. 71 der Vorschriften für den Verkehrsdienst die in der allgemeinen Fahrordnung enthaltenen Züge fortlaufende Nummern erhalten, u. zw. die Züge in der Richtung vom Anfangspunkt die ungraden, die Züge der entgegengesetzten Richtung die graden Z. Die nicht in der allgemeinen Fahrordnung enthaltenen Züge können auch ohne Z. durch eine anderweite jede Verwechslung ausschließende Benennung als Vergnügungszug, Schotterzug u.s.w. bezeichnet werden (s. Fahrplan und Vorzug). Die Z. werden so gewählt, daß sich aus der Z. Gattung und möglichst auch Verkehrszweck des Zugs ergibt. Die Schnell- und Personenzüge erhalten die niedrigen, die Güterzüge die höheren Z. Erwünscht ist mit den Z. nicht höher zu gehen, als es diese Unterscheidung erfordert. Trotzdem können große Verwaltungen in der Regel fünfstellige Z., deren Anwendung mancherlei Erschwernisse im Dienst mit sich bringt, nicht ganz vermeiden (s. Zugmeldedienst).


Während die Z. auf den österreichischen Bahnen nach den in Tabelle 2 des Anhangs zu den Fahrordnungsbüchern enthaltenen Grundsätzen festgesetzt werden, gelten für die deutschen Reichsbahnen nachstehende Bestimmungen:

Auf einem Bahnhof und einer Strecke soll jede Z. nur einmal vorkommen. Auch innerhalb eines Direktionsbezirks soll möglichst jede Nummer nur einmal erscheinen. Die Z. bleibt von der Zugbildungs- bis zur Auflösungsstation bestehen, auch wenn unterwegs Wagengruppen ab- oder zugehen. Die Z. sollen möglichst nicht über 4stellige Zahlen hinausgehen. Innerhalb eines Direktionsbezirks sind für die Personenzüge einer Bahnstrecke und für die Güterzüge gleicher Verkehrsbeziehungen besondere Nummernreihen festzusetzen, damit an der Z. außer der Gattung auch das Verkehrsgebiet des Zuges erkannt werden kann. Gleiche Nummernreihen können nur für solche Verkehre gewählt werden, die in keinerlei Zusammenhang miteinander stehen. Soweit angängig, sollen die ungraden Z. für die Richtung von Westen nach Osten und von Süden nach Norden benutzt werden. Eine Änderung der Z. findet aber beim Richtungswechsel nur aus diesem Grunde nicht statt. Auf der Zugbildungsstation soll der erste nach Mitternacht abgehende Zug die niedrigste Z. seiner Reihe erhalten. Bei Zug und Gegenzug führt der erstere die niedrige Zahl. Die einzelnen Zuggattungen erhalten nachstehende Nummernreihen:


1. Schnell-, Eil- und Personenzüge 1– 5.000
2. Eilgüter, Milch-, Post- und
ähnliche Züge 6.000– 6.300
3. Viehzüge 6.301– 6.500
4. Fern- und Durchgangsgüterzüge 6.501– 8.000
4. Fern- und Durchgangsgüterzüge 5.001– 5.999
5. Nahegüterzüge 8.001–20.000
6. Leerfahrten, Lokomotiv- und
Werkstättenprobefahrten20.001–30.000
oder 3.001– 5.000
7. Leerwagenzüge30.001–40.000
8. Bedienungs- und Übergabezüge40.001–50.000
9. Umleitungsgüterzüge, soweit
dauernd erforderlich50.000–80.000

Breusing.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 514.
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