* Erbweisheit.
Es soll damit das auf dem Wege geschichtlicher Entwickelung Entstandene im Gegensatze vom theoretisch Erzeugten bezeichnet werden, besonders in Bezug auf Verfassung eines Landes. Das historische Wort kommt in der Thronrede vor, die der König Friedrich Wilhelm IV. am 11. April 1847 vor dem vereinigten Landtage gehalten hat. Die Stelle heisst: »Möchte doch das Beispiel des Einen glücklichen Landes, dessen Verfassung die Jahrhunderte und eine ›Erbweisheit‹ ohne Gleichen, aber kein Stück Papier gemacht haben, für uns unverloren sein und die Achtung finden, die es verdient.« Am 15. April führt der Freiherr von Vincke das Wort in einer Rede als Erbweisheit der Engländer an. Nach Eberty, Geschichte des preussischen Staats, VII, 265, hat man aber später erfahren, dass nicht England, sondern Mecklenburg gemeint gewesen ist.