Friedbann

Jeder Friedbann stehe fest.Graf, 479, 672.

Ein richterliches, nicht an sich nichtiges Erkenntniss, das einmal rechtskräftig geworden, kann nicht weiter angefochten werden. Wie die Sache entschieden ist, muss sie bleiben.

Mhd.: Alle ferdban stande fest. (Richthofen, 105, 19.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1205.
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