1. Eines Tags frist ist wol eines Jahrs frist. – Lehmann, 803, 15.
2. Es ist noch lang frist biss zum Jüngsten Tag. – Henisch, 1247.
3. Frist ist Goldes werth.
Frz.: Le terme vaut l'argent.
4. Frist kann man nicht haben ohne Gunst. – Graf, 479, 677; Schott, Samml. zu dem deutschen Privatrecht (Leipzig 1771), I, 256.
Sobald das Erkenntniss erfolgt ist, kann der Richter dessen Vollstreckung nicht aufhalten, wenn nicht der Kläger Nachsicht gewährt.
5. Lange frist bestehet hie nicht. – Henisch, 334, 5.
6. Wer frist hat biss zum jüngsten Tag, der hats gut vnd stehet wol in der Welt. – Petri, III, 14.