1. Gerhab wird nur zu oft ein Gernhab. – Eiselein, 227.
2. Gerhaber sind Gernhaber. (Baiern.) – Simrock, 3436; Berndt, 43.
Der Vormund heisst im Oesterreichischen und Bairischen: der Gerhab, entweder von Ger = Speer, d.i. der Streiter, oder statt Gwerhab, so viel als Gewährhaber, der Gewährsmann für einen ist.