1. Als bösslich solcher Vormund thut, der stilt von seines Pflegkinds gut; nicht minder du Regierer strauchst, so du gemainen nutz missbrauchst. – Gruter, III, 7.
2. Andern ein Vormünder, sich ein Thorminder.
»Wie solt ich andere guberniern, da ich mich selbst nit kann regiern, andern ein Vormünder, mir ein Thorminder.« (Fischart, Gesch., in Kloster, VIII, 514.)
3. Der erkorene Vormund geht vor dem geborenen Vormund.
Wenn der verstorbene Vater schon dafür gesorgt hatte, dass seinen Kindern ein fähiger Vormund werde, dann bedurfte es keiner weitern Vorsorge mehr, weil der erkorene Vormund selbst vor dem geborenen Vormund ging, wenn ein solcher vorhanden wäre. Weil des Vaters Sorgfalt die Treue des gewählten Vormunds schon erprobt hat, so erlassen ihm einzelne Rechte sogar die Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens der Mündel, während der geborene Vormund solches alljährlich thun musste. (Vgl. Graf, 175.)
[1693] 4. Der gemachte Vormund geht vor der geborenen Mundschaft. – Graf, 172, 175.
Der geborene Vormund nach des Vaters Tode war der nächste männliche Verwandte (s. ⇒ Kind 135), von dem es doch immer noch fraglich war, ob er die erforderlichen Eigenschaften zu seiner Stellung besass. Hatte aber der Vater vor seinem Tode den Vormund ernannt, so war vorauszusetzen, dass er sich von seiner Tüchtigkeit überzeugt hatte.
Holl.: Dij meckada mond geet foer dio berne mondscip. (Hettema, Emser Landr., 26, 27.)
5. Die Vormünd nemen einem offt so viel, dass die Achtermünd nichts bekommen. – Petri, II, 147; Eiselein, 623; Sailer, 89; Körte, 6353; Simrock, 11055.
6. Es wird nie ein treuer Vormund gefunden. – Eisenhart, 176; Eiselein, 623; Simrock, 11056; Graf, 172, 176.
Spricht, nach Art der Sprichwörter, wol zu allgemein, die betrübende Erfahrung aus, dass Vormünder selbst auf Kosten der Redlichkeit mehr ihren eigenen Nutzen als den ihrer Mündel lieben und fördern. (S. ⇒ Gerhaber, ⇒ Momber und ⇒ Vogt.)
7. Jeder ist selbst der nechste Vormund zu seinen Gütern. – Petri, II, 181.
8. Treue Vormünder bekommen selten viel Dank.
Dän.: Formyndere faae ei gierne tak af deres mynd ling. (Prov. dan., 181.)
9. Vormund nimmt so viel, dass Nachmund darben muss. – Simrock, 11054.
10. Vormündern ist ein halber Scheffel Sack besser als ein gespanter bogen, denn im Sack kennen sie ausstragen, was jhn dient. – Petri, II, 582.
11. Vormünders, Vorplünders. – Bueren, 209; Hauskalender, I; Kern, 422.
Zur Schilderung pflichtvergessener, untreuer Vormünder.
12. Wirst du zum Vormund erkoren, so soltu dich nicht lange wehren; ist Geld da, da kanst dich ja damit nehren. – Petri, III, 15.
*13. He ös dem leve Gottke sin Värmund. – Frischbier2, 3941.