Maweln

Man soll Kaan' maweln, wenn er klagt.Tendlau, 768.

Den Klagenden nicht sofort durch Worte abweisen, als habe er keine Ursache zu klagen; man soll ihn nicht durch Worte »plattschlagen« wollen. »Maweln« könnte man nehmen für »mevulbel machen« (von balal, balbel, woher Babel) = irre machen. Ich lasse mich von dir nicht maweln, d.i. durch dein Gerede lasse ich mich nicht irre führen, ich lasse mir keinen Sand in die Augen streuen. Wahrscheinlicher aber ist »maweln« das englische mandle, mawdle = betäuben, benebeln, dumm machen, und so hätte es den Sinn von plattschlagen.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873, Sp. 551.
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