*1. Er muss auch sein Nägelche' dazu gebe. – Tendlau, 60.
Wenn jemand überflüssige Beistimmungen und Bemerkungen anhängt. Scheint den Gebräuchen bei Beerdigungen entlehnt zu sein. Das Einschlagen der Nägel in den Deckel des Sargs wird als fromme Handlung betrachtet und unter die leidtragenden, nahestehenden und angesehenen Personen vertheilt.