Soldatengut

Soldaten- und Pfaffengut ist Rachengut.Comotovia, 1876, S. 64.

Rechtssprichwort, das die (früher häufigere) Erscheinung ausdrückt, dass die Hinterlassenschaft der Genannten oft in fremde Hände und an Unberechtigte fällt.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876.
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