Johann Friedrich, Graf von Struensee

[428] Johann Friedrich, Graf von Struensee, ein Sohn des General-Superintendenten der Dänisch-Holstein-und Schleswigischen Lande, geb. zu Rendsburg im Holsteinischen, genoß in seinem väterlichen Hause eine gute Erziehung, woran seine Mutter, eine sehr ehrwürdige, gebildete und fromme Frau, den größten Antheil hatte; auch vom Vater erhielt er und seine zwei Brüder in den frühern Jahren den fleißigsten Unterricht. Die trefflichste natürliche Anlage zeichnete ihn vor seinen Brüdern, und dann auf der Schule vor seinen [428] Mitschülern merklich aus: hierzu kam ein sehr gutes Herz und eine Geradheit des Charakters, die ihm beständig, auch auf dem Gipfel seines größten Glücks, eigen blieb. Dieses Zeugniß giebt ihm sowohl D. Munter in der bekannten Bekehrungsgeschichte (Kopenh. 1772.), als auch seine eigne Mutter in einem dort eingerückten Briefe, den sie an ihren Sohn in den letzten Stunden seines Lebens offenherzig und ohne eigne Schonung schrieb. – Er studirte zu Halle die Arzneikunde, zu welcher er schon in seiner frühesten Jugend den größten Hang zeigte, mit vielem Fleiße, und brachte es bald ziemlich weit darin. Seine vorzüglichste Neigung war für die medicinische Praris: daher verließ er auch die Universität, sobald er sich für geschickt genug dazu fühlte, und ging nach Altona; wo er als practicirender Arzt sein Glück am besten machen zu können glaubte; und dieß nicht ohne Grund, denn in nicht zu langer Zeit ward er einer der gesuchtesten practischen Aerzte, so, daß er sehr anständig und sehr gur von seinem Verdienste leben konnte. Nach den Wünschen seines Vaters sollte er in Altona als practicirender Arzt bleiben, und sich mehr an ein häusliches Leben gewöhnen, wo er fester in der Denkungsart geworden sein wurde. Allein dieß geschah nicht, vielmehr suchte er, da er schon auf der Universität Halle an Zerstreuungen, an Ausschweifungen und an rauschende Vergnügungen sich gewöhnt hatte, jetzt solche noch mehr, und glaubte überhaupt an einem solchen Orte, wo er weniger bemerkt würde, viel freier und ungebundener zu leben. Bald zeigte sich hierzu auch die Gelegenheit. Es wollte nehmlich der junge König von Dänemark, Christian VII., gleich nach dem Antritt seiner Regierung 1766 eine Reise durch Deutschland, die Schweiz, Italien, Frankreich und England machen, und in seiner Begleitung auch einen Arzt haben: und hierzu wurde ihm Struensee, als ein talentvoller und geschickter Mann, empfohlen, so daß ihn der König bald in seine Residenz Kopenhagen rufen ließ. Jedem Arzte mußte ein Ruf von der Art willkommen sein; dem jungen Struensee aber war er es doppelt, weil er schon lange vorher von Altona sich weggewünscht hatte, und überhaupt viel Neigung fürs Hofleben und für die große Welt fühlte. Gleich bei der ersten Audienz hatte er das Glück, seinem hohen [429] Gönner zu gefallen, und unter den vortheilhaftesten Bedingungen angenommen zu werden. Die Reise ging bald vor sich und in nicht zu langer Zeit hatte Struensee seines Königs Gnade, Wohlwollen und Vertrauen in vollem Maaße, so daß er für den König fast unentbehrlich zu sein schien. Ihr Aufenthalt dauerte weder in Deutschland, noch in der Schweiz lange, aber desto länger in Italien, und hauptsächlich in Frankreich; endlich gingen sie nach England, und von da wieder zurück nach Dänemark. Leicht konnte jetzt, da ihm auf dieser Reise der König seine Gnade und Gunst bis zur Uebertreibung geschenkt hatte, in seinem Herzen der Wunsch entstehen, seine medicinische Lebensart mit dem Hofleben zu vertauschen; er konnte aber auch die Gewährung desselben mit der größten Zuversicht erwarten. Und wirklich geschah dieß recht bald; denn der König zog ihn gleich nach zurückgelegter Reise an den Hof, machte ihn zu seinem Rathe, vertraute ihm viele der öffentlichen Landesgeschäfte an, erhob ihn zuerst in den Adelstand, und bald zum Grafen, und in nicht gar langer Zeit machte er ihn sogar zum geheimen Cabinetsminister. – Nun war der Eitelkeit des Arztes Struensee geschmeichelt genug, und es fehlte dem auf den höchsten Gipfel des Glücks gestiegenen Manne weiter nichts, als die große Kunst – sich darauf zu erhalten. An die Möglichkeit, daß er die Gnade und Gunst seines Königs eben so schnell verlieren könnte, als er sie erhalten hatte, dachte er gar nicht; daher wagte er auch auf diesem seinem hohen Posten alles, was nur möglich war, und was kaum ein Prinz vom Hause, ja selbst der König, unter andern Umständen, nicht gewagt haben würde. Alles drehte er am Dänischen Hofe um, führte ein neues Ceremoniel, aber auch mehr Luxus und Glanz, als unter der vorherigen Regierung gewesen war, ein, brachte Viele vom Hofe weg, und andere an ihre Stelle, z. B. seinen großen Unglücksgefährten, den jungen Enewald von Brandt etc.; besonders aber mehrere Deutsche, unter andern seinen eignen Bruder und den Dichter Sturz. Auch in der Landes- und Regierungsverfassung reformirte er, was nur möglich war, ohne jedoch viel dadurch zu verbessern, und sehr oft auf die beleidigendste, härteste und strengste Weise.

Daß Struensee auf diese Art den Adel aufs empfindlichste [430] kränken, und dieser aus Rache die ganze Dänische, an Vorurtheilen ohnehin bängende Nation gegen ihn aufbringen würde, war wohl ganz natürlich. Ja, das Volk konnte schon, ohne gereitzt zu werden, den Minister aus dem Grunde nicht leiden, weil er ein so großer Feind der Dänischen Sprache war, und sehr gern gesehen hätte, daß alles in der Deutschen Sprache verabhandelt, und sogar der Gottesdienst durchgängig Deutsch gehalten worden wäre. Außerdem aber hatte er sich auch wegen seiner freien Aeußerungen gegen christliche Religion und Offenbarung beim gemeinen Volke am meisten geschadet. Kurz, Struensee und sein Anhang wurde vom Adel und Volke von ganzem Herzen gebaßt, und sein endlicher Sturz für eine der größten Wohlthaten durch ganz Dänemark und Norwegen betrachtet. Nichts aber trug zu Struenseeʼs Falle mehr bei, als der Haß der damahls noch lebenden verwitweten Königin, der Stiefmutter des Königs Julianen Marien, aus dem hause Braunschweig-Wolfenbüttel. Diese schlaue Dame wußte die Stimmung des Adels und des Volks ganz besonders auf sich und ihren Sohn, Prinz Friedrich, den Halbbruder des Königs, zu leiten, so daß, wenn der König damahls kinderlos und England ihr nicht entgegen gewesen wäre, vielleicht wenig gefehlt daben würde, diesen ihren Prinzen auf den Dänischen Thron zu bringen. Und auch dieser Prinz Friedrich war der unversöhnlichste Feind des Ministers und dessen Anhangs. Die regierende Königin, Marie Mathildis, war beinahe die einzige Person am Hofe, die den Struensee nicht haßte; aber auch eben um deßwillen den Haß von jenen allen auf sich lud, und am Ende auf das empfindlichste fühlen mußte. Kurz, die verwitwete Königin, ihr Prinz und ein großer Theil des Dänischen Adels beschlossen den Fall Struenseeʼs und seines Anhangs, und mit ihm das Unglück der regierenden Königin; am 17. Jan. 1772 wurde dieser Plan ausgeführt, nachdem man schon vorher den König auf einer Maskerade darauf vorbereitet, und die Erlaubniß zu Ausführung desselben zu erhalten gewußt hatte. Fast Jedermann in Dänemark hielt, nach Münters Berichte, diesen 17. Januar für einen der erfreulichsten Tage seines Lebens: so groß war der Haß des ganzen Volks gegen Struensee, [431] und gegen alle, deren Glück er gemacht hatte. – Der mit Recht geliebte König befand sich damadls in einer Art Gemüths- und Geisteskrankheit; natürlich mußte unter solchen Umständen der Fall Struenseeʼs von seinen Feinden sehr leicht auszuführen sein, besonders da sie wußten, daß auch nicht ein einziger Minister in dem königlichen Conseil sich befand, von welchem zu erwarten gewesen wäre, daß er den König von einem über Struensee einmahl gefaßten Entschlusse abhalten wurde. Zwanzig Jahre später – ein Bernsdorf an dem Staatsruder, und ein mit Recht geliebter Kronprinz bei den öffentlichen Staatsgeschäften – würde so etwas nicht vorgefallen sein. Wir geben gern zu, daß dem Minister Struensee sehr Vieles zur Last gelegt werden konnte; aber alles, was er that, läuft, so weit wir urtheilen können, mehr auf Unwissenheit und Unkunde mit den Grundsätzen des Rechts und der Dänischen Staatsverfassung, als auf vorsätzliche Verbrechen hinaus. Gewiß würde das Urtheil über seine Handlungen und Vergehungen nicht so hart ausgefallen sein, wenn er mehrere Rechtskenntnisse in sich vereinigt hätte; und gewiß würde sein Vertheidiger unter Vergebungen aus Vorsatz und unter denen aus Unwissenheit zu unterscheiden gewußt haben, wenn man nicht wüßte, daß gerade die Hauptfeinde Struenseeʼs auch seine Richter waren. Aber unter solchen Umständen mußte auch die kräftigste und bündigste Vertheidigung fruchtlos bleiben. – Gewiß verdient Struensee unser ganzes Mitleid, besonders da er in seinen Geständnissen gegen den D. Münter so überaus offenherzig ist, und auch nicht ein einziges Mahl gegen die Härte seines Strafurtheils sich beschwert, vielmehr freimüthig genug gesteht, daß er ein härteres erwartet habe. Die Worte, welche Struensee auf dem Richtplatze, wenige Augenblicke vor Besteigung des Schaffots, gegen den D. Münter äußerte, sind zu merkwürdig, als daß wir sie hier nicht anführen sollten: »Ich will glauben, – spricht der unglückliche Mann, – daß diejenigen, die mein Unglück befördert haben, es aus Liebe zum Guten thaten.« – Gewiß der stärkste Beweis, daß Struensee aus Unwissenheit sich für weit strafwürdiger hielt, als er es war, weil er auch nicht die mindeste Einschränkung hinzufügte; aber auch zugleich der stärkste Beweis [432] von der Geradheit seines Charakters! Zu verwundern ist es übrigens, daß D. Munter, in der erwähnten und sonst sehr lesenswerthen Bekehrungsgeschichte, bei seinen Besuchen oft von der Große der Struenseeschen Verbrechen spricht, ohne jedoch selbst, wie es uns scheint, gewußt zu haben, worin dieselben eigentlich bestanden. Wahrscheinlich aber sah er mehr auf die damahlige Stimmung der Nation, als auf die Größe des Verbrechens in dem gegenwärtigen Falle, und auf den Inhalt der Dänischen Gesetze. Freilich haßte die Nation den Minister von ganzem Herzen, wünschte seinen Fall und, nachdem er gefallen war, das härteste Urtheil, aber, wie bekannt ist, größten Theils deßhalb, weil er ihre Religion, ihre Sitten und auch ihre Vorurtheile angegriffen hatte. Und auf alles dieses mögen auch die Richter bei Abfassung des Struensee schen Urtheils mehr gesehen haben, als auf einen vollständig begangenen Hochverrath der an ihm gleichwohl bestraft wurde: und sonach ist jener Lateinische sechsfüßige Vers: Mala multa struens fe perdidit ipse, in welchen der Name des unglücklichen Struensee nebst den ihm zur Last gelegten Verbrechen eingeflochten ist, und welcher auf dem Avers seines bei der Bekehrungsgeschichte befindlichen Kupferstiches enthalten ist, nur halb wahr.

Unsers Bedünkens konnte dem unglücklichen Struensee ungefähr Folgendes zur Last gelegt werden: 1) daß er während seiner Ministerschaft oft zu eigenmächtig verfuhr, und Dinge durchsetzte, welche wider die Dänische Staats- und Landesverfassung waren, mithin die Gnade seines Königs mißbrauchte; 2) daß er über die öffentlichen Gelder zu frei und nicht immer staatswirthschaftlich genug disponirte: daß er jedoch dieselben unterschlagen und sich auf Kosten des Staats dadurch zu bereichern gesucht hatte, davon ist, unsers Wissens, bei seiner Untersuchung gar nie die Frage gewesen; 3) daß der Posten eines geheimen Cabihersministers für ihn zu wichtig und für die geringe Masse seiner staatsrechtlichen Kenntnisse und Einsichten viel zu schwer war. Aus allem diesem nun ergiebt sich so viel: daß er zwar von seinem Posten entfernt, auch allenfalls lebenslänglich seiner Freiheit beraubt und auf eine Festung gesetzt, oder mit einer ähnlichen Strafe belegt werden konnte; zum größten Erstaunen aber wurde das am 25. April 1772 ihm publicirte [433] harte Urthel, zu Folge dessen er, sich selbst zur wohlverdienten Strafe und andern Gleichgesinnten zum Beispiel und Abschen (diese Worte befinden sich nicht in dem Urthel des Grafen Brandt, obwohl sie beide sonst in dem übrigen Inhalt einander ganz gleich sind), seiner gräflichen und aller andern ihm verliehenen Würden entsetzt, ihm seine rechte Hand und sein Kopf abgehauen, sein Körper geviertheilt und aufs Rad gelegt, der Kopf mit der Hand aber auf einen Pfahl gesteckt werden sollte, leider am 28. desselben Monaths wirklich an ihm vollzogen, außer daß noch an dem Tage der Hinrichtung, gegen den Abend, auf Veranlassung des eben angelangten Algierschen Gesandten, der seine Verwunderung darüber äußerte, der Körper, Kopf und Hand von Rad und Pfahl abgenommen und in die Erde eingegraben wurde; welche Milde auch Brandten widerfuhr, von dem wir hier noch Einiges nachtragen wollen.

Es ist schon vorher bemerkt worden, daß zugleich mit Struensee auch Andere, die durch ihn ihr Glück gemacht hatten, jetzt ihr Unglück fanden. Außer seinem Bruder und dem Dichter Sturz, welche beide zum Gefängnisse verurtheilt wurden, und wovon der Letztere 1780 im Holsteinischen starb, gehört hierher besonders der Graf Enewald Brandt. Dieser, aus einer guten adelichen Familie Dänemarks abstammend, ward durch Struensee Graf, und machte unter dessen Protection die so genannte Hofcarriere, in welcher er es bis zur höchsten Stufe, nehmlich bis zum Directeur des Spectacles, brachte. Struensee liebte ihn außerordentlich, und verschaffte ihm die Liebe und das Vertrauen des Königs, das er am Ende eben sowohl, wie Struensee, gemißbraucht haben mochte. In der Geschichtserzählung wenigstens, welche seinem Todesurthel vorausgeschickt worden ist, haben seine Richter vorzüglich den Mißbrauch des königlichen Vertrauens ihm zur Last gelegt, doch noch weit mehr den Umstand, daß er der Vertraute Struenseeʼs gewesen sei, urgirt, welcher Umstand für ihn fast für den gravirlichsten und verwerflichsten gehalten wird, ohne jedoch gleichwohl die Ursache dieser Verwerflichkeit anzugeben. Richtig ist es inzwischen, daß die Brandtschen Thaten eine härtere Strafe als die Struenseeschen [434] verdienten: denn so wird in der schon angeführten Geschichtserzählung erwähnt, daß er, Brandt, als er einst den König wegen eines gewissen Vorfalls hätte constituiren wollen, er sich nicht nur mit Worten an ihm vergangen, sondern auch, da der König sich gegen ihn gewehrt, ihn an den einen Finger gebissen und am Halse verletzt habe. – Ohne uns eines Urtheils weiter anzumaßen, fügen wir bloß noch bei, daß er auf eben die Art und mit Struensee zugleich an einem Tage, auf demselben Schaffot hingerichtet, und an ihm das harte Todesurtheil zuerst vollzogen wurde.

Noch erwähnen wir mit einigen Worten des Schicksals der damahls regierenden Königin, Caroline Mathilde. Diese Prinzessin, schon nach ihrem zurückgelegten siebenten Jahre mit ihrem nachherigen Gemahl, als damahligem Kronprinzen von Dänemark, verlobt, und nach vollendetem funfzehnten Jahre schon wirklich vermählt, kam als eine der größten Schönheiten nach Dänemark. Zwar sehr feurig, war sie doch auch von dem besten Herzen und dem gebildetsten Verstande. – Ihre musterhaften Briefe, die sie von Zelle aus in ihrer letzten Krankheit an ihren Bruder, Georg III., König von England, in Deutscher Sprache schrieb, und welche Pastor Lähze zu Zelle nachher herausgab, sind redende Beweise davon. – Allein, leider! hatte diese treffliche Königin das Unglück, gleich in den ersten Tagen von der verwitweten Königin, Inliane Marie, der Stiefmutter ihres Gemahls, gehaßt zu werden: dieser Haß vermehrte sich, als die junge Königin ihrem Gemahl den noch lebenden Kronprinzen gebar, wahrscheinlich deßwegen, weil dadurch ihrem eignen Sohne, dem Prinz Friedrich, die Aussicht zum Throne entzogen wurde. Jetzt bei dem Falle Struenseeʼs, wurde auch Caroline Mathilde, ein Opfer der Cabale und des Hasses der ganzen Dänischen Nation. Sie wurde arretirt, und auf das königliche Schloß Friedrichsburg als Gefangene gebracht, indem man ihr geradezu einen unerlaubten Umgang mit Struensee und Brandt vorwarf; auch daß sie überhaupt dem Struensee zu Ausführung seiner Pläne behülflich gewesen wäre u. s. w. Die erstere Beschuldigung ist und bleibt, auch ohne auf jene Briefe Rücksicht zu nehmen, wo sie aufs heiligste ihre Unschuld bethenert, falsch und [435] unerwiesen. Alles, was man ihr als scheinbar zur Last legen konnte, lief dahin aus, daß sie ihren Gemahl auf dasjenige, was Struensee oft zu eigenmächtig that, und der König auctorisirte, nicht aufmerksam machte: indessen war sie dazu keineswegs verpflichtet; vielleicht aber that sie es auch darum nicht, weil Dänemark in den damahligen Zeiten noch in zu großen Vorurtheilen stak, gegen welche manche Struenseesche Verordnung gerichtet sein mochte. Sie ward zu einer immerwährenden Gefäugnißstrafe auf der Friedrichsburg verurtheilt; als aber ihr Bruder, der König von England, sich ihrer annahm, und zu ihrer Befreiung eine Flotte vor Kopenhagen zu schicken drohte, so änderten die königlichen Commissarien ihren Ausspruch, und ließen diese unschuldig Gefangene frei: der König bestimmte ihr eine angemessene Pension, und ihr Bruder ließ sie nach Zelle ins Hannöverische bringen, wo sie sehr anständig leben konnte. – So viel Theilnahme und Liebe aber auch diese gute Königin in Zelle, als dem Geburtsorte ihrer väterlichen Vorfahren, genoß: so hatten doch die traurigen Vorfälle in Dänemark auf ihre damahls blühende Gesundheit und auf ihre Geisteskräfte zu sehr gewirkt, als daß solche nicht zur Beschleunigung ihrer Lebenstage etwas hätten beitragen sollen. Sie starb in der schönsten Blüthe ihres Lebens am 10. Mai 1775.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 5. Amsterdam 1809, S. 428-436.
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