[16] Accidenzien nennt man die zufälligen, nicht regelmäßigen wiederkehrenden Einkünfte vorzugsweise der Geistlichen und Schullehrer. Die ersten christlichen Lehrer lebten theils von freiwilligen Geschenken ihrer Gemeinden, theils von Dem, was sie durch anderweitige Arbeiten sich erwarben. Später [16] bildeten zwar aus den reichen Geschenken, welche der Kirche und ihren Dienern gemacht wurden, Fonds zu festen Besoldungen für dieselben; allein für außerordentliche Arbeiten, z.B. Taufe, Einsegnung, Abendmahl, Trauung, Krankenbesuch, Begräbniß und Beichte sich gegen sie erkenntlich zu beweisen, konnte Niemandem verwehrt werden. Weil man jedoch dies fortwährend ganz dem freien Willen eines Jeden überließ, so erhielt diese Art der Einkünfte den Namen Accidenzien. Als im 16. Jahrh. die Besitzungen der Kirche in den Ländern, wo die Reformation Eingang fand, meist vom Staate eingezogen wurden, so mußten, um den Geistlichen und Schullehrern der protestantischen Kirche ein Einkommen zu sichern, die Accidenzien nach gewissen Sätzen bestimmt und zur gesetzlichen Abgabe erhoben werden. Da man indeß immer allgemeiner fühlt, daß das Entrichten der Accidenzien den Armen oft sehr lästig wird, mancherlei unangenehme Berührungen und selbst Mishelligkeiten veranlaßt, den Empfänger sehr leicht in den Verdacht der Unbilligkeit und Habsucht bringt und sogar irrige Vorstellungen erzeugt, wie dies namentlich mit dem Beichtgelde der Fall ist, so hat man in mehren protestantischen Staaten die Aufhebung derselben in Anregung gebracht und Fonds zu festen Besoldungen für die Kirchendiener auszumitteln gesucht. So lange aber das Letztere noch nicht geschehen ist, mögen die, welche Accidenzien zu entrichten haben, wenigstens nicht vergessen, daß die Empfänger diese Gebühren weder angeordnet haben, noch willkürlich aufheben dürfen. – Die Accidenzien weltlicher Beamten pflegt man gewöhnlich Sporteln zu nennen.