Audienz

[140] Audĭenz, eigentlich soviel als Gehör, nannte man sonst die Verhandlungen vor einem Gerichte, und Audienztage die Tage, an welchem dasselbe seine öffentlichen Sitzungen hielt. Jetzt versteht man unter diesem Worte das Gehör bei hohen Personen, vorzüglich bei Fürsten, sei es nun in Amts- oder in Privatangelegenheiten oder endlich um der Ceremonie willen, wie dies bei den Antritts- und Abschiedsaudienzen der Gesandten der Fall ist. Die bei solchen Audienzen üblichen Ceremonien sind durchgehends höchst umständlich, unter den rohern Völkern oft des Menschen unwürdig und in den gebildetern Staaten, wo sie den Haupttheil des Hofceremoniels ausmachen, genau vorgeschrieben. Sehr wohlthätig wirken die von den meisten europ. Fürsten gewährten allgemeinen Audienztage, an welchen Jeder aus dem Volke vor ihnen erscheinen und seine Klagen, Bitten und Wünsche vortragen kann.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 140.
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