Beg

[209] Beg und Bei, so viel wie Fürst und Titel gewisser türk. Militairbefehlshaber und Gouverneurs kleiner Bezirke, von denen mehre wieder einem Beglerbeg, d. h. Fürst der Fürsten, untergeordnet sind, der zugleich Pascha (s.d.) mehrer Roßschweife und Statthalter über eine Provinz ist.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 209.
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