[380] Herr ist eine Anrede, deren man sich in neuern Zeiten gegen die größte Anzahl der Staatsbürger bedient, während dieselbe sonst nur sehr wenigen durch Geburt und sonstige Verhältnisse hochgestellten Personen zugestanden wurde; namentlich machte der Adel, im Gegensatze zu dem Bürgerstande, auf diese Bezeichnung Anspruch. So gab es bei den höchsten Reichsgerichten, den meisten Obergerichten einzelner Länder und den Spruchcollegien oder Schöppenstühlen zwei verschiedene Bänke oder Seiten, die Herrenbank und die Gelehrtenbank, welche erstere von den Räthen adeligen und die zweite von denen bürgerlichen Standes eingenommen wurde. Auch bei der ständischen Repräsentation finden wir in einigen Ländern noch ähnliche Sonderungen und Bezeichnungen.