Herzog

[381] Herzog bedeutet ursprünglich, wie das lat. dux und das franz. duc, einen Heerführer. Nachdem die alte Bedeutung dieses Titels allmälig immer mehr verloren gegangen ist (vgl. Fürst), führen ihn in Deutschland gegenwärtig die Häupter der regierenden Häuser von Anhalt, Braunschweig-Wolfenbüttel, Nassau und die der Sachsen-Ernestinischen Linie, mit Ausnahme Weimars. Die souverainen Fürsten von Lucca, Modena und Parma nennen sich ebenfalls Herzöge, und denselben Titel führen auch mehre nicht regierende Prinzen von Baiern, Frankreich, Holland, Savoyen und Würtemberg. Alle Prinzen des Königsstammes von England und Sachsen heißen Herzöge, wogegen die Prinzen des Hauses Östreich Erzherzöge heißen. Mitten inne zwischen König und Herzog steht bei regierenden Fürsten der Titel Großherzog, welchen zuerst Cosmus I. von Florenz 1569 vom Papste erhielt. Gegenwärtig sind Hessen-Darmstadt, Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar und Oldenburg Großherzogthümer, und der König der Niederlande führt wegen des zum deutschen Bunde gehörigen Luxemburg ebenfalls den Titel eines Großherzogs.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 381.
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