Kataster

[580] Kataster heißt ein namentlich zum Behufe der Besteuerung auf Befehl und unter Aufsicht der Regierung eines Staats angefertigtes Register, in welchem das gesammte Grundeigenthum nach seiner bestehenden Vertheilung und seinem von der Beschaffenheit des Bodens u.s.w. abhängigen Ertrage, ferner die Gebäude nach ihrem Ertrage und die Gewerbe nach dem Gewinn, welchen sie durchschnittlich abwerfen, eingetragen sind. Die Anfertigung dieser Register ist überaus wichtig, weil von der Richtigkeit und Genauigkeit derselben die Gerechtigkeit der Vertheilung der Lasten für den Staat abhängig ist, und überaus schwierig, weil bei der Ausmittelung der nöthigen Angaben auf eine unberechenbare Menge von Umständen Rücksicht genommen werden muß und weil sich die Behörden auf die Angaben der Betheiligten durchaus nicht verlassen können.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 580.
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