Moser

[196] Moser (Joh. Jak.), geb. 1701 zu Stuttgart, war ein durch seinen Freimuth, seine Erfahrung und Sachkenntniß ausgezeichneter Publicist, erhielt seine wissenschaftliche Bildung zu Tübingen und wurde dort auch 1720 außerordentlicher Professor der Rechte. In der Hoffnung auf besseres Fortkommen wendete er sich nach Wien, nachdem er vorher auf Ansuchen zum würtemberg. Regierungsrath ernannt worden war, fand aber bald, daß ihm sein Protestantismus hier stets hinderlich sei. Nach wiederholten Bemühungen um eine Anstellung in Würtemberg ward er 1726 doch als wirklicher Regierungsrath dahin zurückberufen, weil man von seiner Anwesenheit in Wien nachtheilige Folgen für Würtemberg besorgte und 1727 zum ordentlichen Professor der Rechte bei dem fürstl. Collegium in Tübingen ernannt. Wegen Misverhältnisse legte er dieses Amt bald nieder, wurde 1733 wieder Regierungsrath, 1736 aber preuß. Geheimrath und Director der Universität, sowie Ordinarius der Juristenfacultät zu Frankfurt an der Oder, entsagte 1739 auch dieser Stellung und lebte nun zu Ebersdorf im reuß. Voigtlande, bis Fanatismus der dort überhand nehmenden Herrnhuter seinen Frieden störte und ihn bewog, als Geheimrath und Kanzleichef in den Dienst des Landgrafen von Hessen zu gehen. Da er jedoch seine Ansichten hier nicht geltend machen konnte, legte er 1749 eine Staats- und Kanzleiakademie zu Hanau an und ging endlich 1751 als Landschaftsconsulentwieder nach Stuttgart. Vertheidiger der Stände bei den später zwischen ihnen und dem Herzoge entstehenden Irrungen, ließ dieser M. als muthmaßlichen Verfasser gewisser Schriften, im J. 1759 auf die Festung Hohentwiel bringen, aus der er, ohne einmal verhört zu sein, erst 1764 auf Befehl des Reichshofraths entlassen, sowie vom Herzog auch in [196] seine Stelle wieder eingesetzt wurde. Seit 1770 zog sich M. von allen Geschäften zurück und verwendete, im Genuß eines Jahrgeldes, bis an seinen 1785 erfolgten Tod seine Zeit meist auf schriftstellerische Arbeiten. Von seinem Fleiße zeugt die Menge seiner hauptsächlich staatsrechtlichen Schriften, die sich auf 404 belaufen. – Auch sein Sohn, Friedrich Karl v. M., geb. 1723, hat sich im Fache der Staatswissenschaften als Schriftsteller ausgezeichnet, war seit 1767 in Wien Reichshofrath, 1770–80 Minister und Kanzler in Hessen-Darmstadt und starb 1798 als Privatmann zu Ludwigsburg.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 196-197.
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