[378] Otto I. (Friedr. Ludwig), seit 1832 König von Griechenland, ist der zweite Sohn Königs Ludwig I. von Baiern, wurde zu Salzburg am 1. Jun. 1815 geboren und erhielt zu München unter der Leitung des geistlichen Raths und nachherigen Dechanten des Hochstifts Freisingen, von Öttl, sowie unter Mitwirkung von ausgezeichneten Lehrern eine treffliche Erziehung. welche durch Reisen in Deutschland und Italien vervollständigt wurde.
Auf den neuerrichteten Thron Griechenlands wurde O. durch die von der griech. Nation dazu bevollmächtigten, die griech. Angelegenheiten vermittelnden drei Mächte Großbritannien, Frankreich und Rußland berufen und nachdem der am 7. Mai zu London deshalb abgeschlossene Vertrag am 27. Mai die Bestätigung des Königs von Baiern erhalten hatte, am 8. Aug. 1832 von der griech. Nationalversammlung als König anerkannt. Am 5. Oct. nahm er hierauf die königl. Würde an und zunächst von einem Corps bair. Truppen und durch eine von den drei vermittelnden Mächten verbürgte Anleihe unterstützt, begab er sich nach Griechenland, wo er am 6. Febr. 1833 seinen feierlichen Einzug zu Nauplia hielt. Behufs der Ausübung der obersten Staatsgewalt wurde ihm eine Regentschaft von drei Mitgliedern bis zu seiner mit dem 20. Lebensjahre eingetretenen Mündigkeit beigegeben und am 1. Jun. 1835 trat er mittels einer Proclamation an das griech. Volk die Regierung zu Athen selbst an, wohin er schon das Jahr vorher seine Residenz verlegt hatte. Von den Griechen wurde König O. I. Regierungsantritt durch volksthümliche Festlichkeiten, durch die Begnadigung mehrer politischer Verbrecher vom Könige ausgezeichnet, der im Dec. einen Besuch von seinem königl. Vater erhielt. Im J. 1836 begab sich O. I. nach Deutschland, wo er sich mit Amalie Marie Friederike, Prinzessin von Oldenburg, geb. 1818, vermählte und in Begleitung des (inzwischen auf der Rückreise nach Baiern verstorbenen) Herrn von Rudhard (s.d.) zurückkehrte, der ihm auf kurze Zeit in der schwierigen Regierung Griechenlands (s.d.) zur Seite stand, welche der König nach dem Abtreten jenes Staatsmannes meist mit einheimischen Räthen führt.