Paul Friedrich

Paul Friedrich

[430] Paul Friedrich, seit dem 2. Febr. 1837 regierender Großherzog von Mecklenburg-Schwerin und Nachfolger seines im 81. Jahre verstorbenen Großvaters Friedrich Franz (s.d.), wurde am 15. Sept. 1800 geboren und ist der Sohn des am 29. Nov. 1819 verstorbenen Erbgroßherzogs Friedr. Ludwig aus dessen erster Ehe mit der russ. Großfürstin Helena Pawlowna, welche 1803 starb.

Des Großherzogs Schwester von derselben Mutter, Marie, geb. 1803, ist mit dem Prinzen Georg von Sachsen-Altenburg vermählt und seine Schwester Helena, geb. am 24. Jan. 1814, aus des Vaters zweiter Ehe mit Karoline Luise, Prinzessin von Sachsen-Weimar, reichte im Mai 1837 nicht ohne Widerspruch ihres Bruders und naher Verwandter, ihre Hand dem Herzog Ferdinand von Orleans und Kronprinzen von Frankreich. Eine ausgezeichnete Erziehung, Reisen und wiederholtes Verweilen an fremden Höfen gaben dem Großherzoge [430] Gelegenheit, Umsicht und Selbständigkeit in Regierungsangelegenheiten zu erwerben. Er verlegte die Residenz von Ludwigslust nach der Hauptstadt Schwerin, schloß im Dec. 1837 mit der schweiz. Eidgenossenschaft einen Vertrag über völlige Freizügigkeit der beiderseitigen Landesbewohner ab und führte Verbesserungen in der Patrimonialgerichtsordnung ein. Die Rechtspflege scheint aber durchgreifendere Umgestaltungen zu verlangen, namentlich sind die dem criminellen Verfahren nöthigen Verbesserungen auch neuerdings wieder Gegenstand der Berathung beim Landtage geworden. Aus der am 28. Mai 1822 geschlossenen Vermählung des Großherzogs mit der Prinzessin Friederike Wilhelmine Marie Helena Alexandrine, geb. am 23. Febr. 1803, und Tochter König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, sind drei Kinder, der Erbgroßherzog Friedrich Franz, geb. am 28. Febr. 1823, Luise, geb. am 17. Mai 1824, und Friedrich, geb. am 5. März 1827, entsprossen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 430-431.
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