Philipp I.

[487] Philipp I., der Großmüthige, 1509–67 Landgraf von Hessen, einer der verdientesten Beförderer der Reformation, geb. am 13. Nov. 1504, war bei seines Vaters, des Landgrafen Wilhelm II., Ableben noch minderjährig und trat daher die Regierung unter Vormundschaft seiner Mutter Anna von Mecklenburg an, wurde aber mit 14 Jahren für volljährig erklärt. Bald nachher bekriegte und überwand er in Verbindung mit den Kurfürsten von Trier und der Pfalz den Ritter Franz v. Sickingen, welcher den Landfrieden gestört hatte, vermählte sich 1523 mit Christine, Tochter Herzog Georg's des Bärtigen von Sachsen und half 1525 in der Schlacht bei Frankenhausen den Bauernkrieg (s.d.) beendigen. Schon 1524 hatte sich P. für die Reformation erklärt, die er 1526 in Hessen einführte, zugleich mit dem Kurfürsten Johann dem Beständigen von Sachsen ein Schutzbündniß deshalb zu Torgau einging und 1527 aus eingezogenen geistlichen Gütern zu Marburg die erste evangelische Universität stiftete. An den für die Religionsangelegenheit wichtigen Verhandlungen der Reichstage zu Speier 1529 und Augsburg 1530 nahm er den eifrigsten Antheil, vermochte aber in Bezug auf die von ihm betriebene Vereinigung der wittenberger und der schweiz. Reformatoren über die Abendmahlsfeier, die Bedenken der sächs. Theologen nicht zu heben. Den vertriebenen Herzog Ulrich I. von Würtemberg (s.d.) setzte er 1534 in seine Lande mit Gewalt wieder ein, stand seit 1535 mit dem Kurfürsten von Sachsen an der Spitze des Schmalkaldischen Bundes (s. Schmalkalden) und bekämpfte mit ihm den Herzog Heinrich den Jüngern von Braunschweig, welcher die Lutheraner heftig verfolgte. Nachdem aber 1547 die unglückliche Schlacht bei Mühlberg jenen Bund so gut wie auflöste, mußte sich auch P. dem Kaiser Karl V. auf harte Bedingungen unterwerfen und in Halle Abbitte thun. Obgleich ihm aber vorher schriftlich versichert worden, daß seine Unterwerfung weder Leibesstrafe noch einiges Gefängniß zur Folge haben sollte, behielt ihn Karl V. doch so lange in zunehmend strenger Hast, bis er 1552 durch seinen Schwiegersohn, den Kurfürsten Moritz (s.d.) von Sachsen, befreit wurde. P. sorgte nun vorzugsweise für das Beste seines Landes, unterstützte aber auch die Sache der Religionsfreiheit in den Hugenotten und theilte vor seinem 1567 erfolgenden Tode [487] sein Land unter seine vier ebenbürtigen Söhne. Im J. 1540 hatte er sich mit Bewilligung seiner Gemahlin, die 1549 erst starb, eine zweite Frau, Margarethe von Saale, antrauen lassen, welche nur die linke Landgräfin genannt wurde und mit der er sechs Söhne und eine Tochter erzeugte.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 487-488.
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