Ulrich I.

[514] Ulrich I., dritter Herzog von Würtemberg, 1498–1550, geb. 1487, folgte seinem unfähigen und der Regierung entsetzten Oheim Eberhard II., dessen Bruders Sohn er war, stand aber bis 1503 unter Vormundschaft der Räthe seines Vorgängers. U. befand sich inzwischen am Hofe Kaiser Maximilian I., dessen Gunst er sich erworben hatte, und vermählte sich später mit einer Schwestertochter desselben, Sabine von Baiern, was ihn der kais. Unterstützung noch mehr versicherte. Seine Regierung ließ sich auch vortheilhaft an, aber die Vorzüge des muthigen und geistig begabten U. wurden durch seine Neigung zur Verschwendung und eine Leidenschaftlichkeit des Charakters verdunkelt, welche die übelsten Folgen für ihn hatten. Seine Hofhaltung war eine der glänzendsten und der Sammelplatz des ganzen süddeutschen Adels; allein U. gerieth auch dadurch so in Schulden und das Land ward so bedrückt, daß 1514 ein Aufstand ausbrach, welcher indeß durch Vermittelung der kais., pfälz. und bair. Gesandten und den tübinger Vertrag (s. Tübingen) beigelegt wurde, in welchem er den Ständen große Vorrechte zugestand und diese eine bedeutende Schuldenmasse übernahmen. Allein U. setzte dessenungeachtet seine Verschwendung fort, und nachdem er seinen Liebling, Hans v. Hutten, welcher U.'s Eifersucht erregt hatte, selbst umgebracht, entfloh seine Gemahlin, deren Familie mit den Verwandten des Ermordeten nun die Zahl der Gegner U.'s verstärkten, welcher in die Acht erklärt wurde. Da er jedoch ein Heer beisammen hatte, blieb dieselbe wirkunglos, bis er 1519 durch Eroberung der Reichsstadt Reutlingen (s.d.), aus der einige Bürger seinen Vogt auf Achalm erschlagen hatten, auch den schwäb. Bund (s. Schwaben) gegen sich aufregte und von diesem in kurzer Zeit aus dem Lande vertrieben wurde. Von der Schweiz aus suchte U. vergeblich, wieder in den Besitz von Würtemberg zu kommen, das Karl. V. mit den vorderöstr. Landen vereinigte und seinen Bruder Ferdinand damit belehnte. Endlich gelang es aber U. doch, mit Hülfe Landgraf Philipp's des Großmüthigen von Hessen sich 1534 gewaltsam wieder in Besitz seines Landes zu setzen, das ihm auch nach erhaltener Verzeihung vom Kaiser und nachdem er einen Vertrag eingegangen war, zufolge dessen Würtemberg nach Absterben der männlichen Linie an Östreich fallen sollte, verblieb. Er führte nun die Reformation in Würtemberg ein, verkaufte mehre Besitzungen, um die Schuldenlast zu vermindern, und schloß sich dem schmalkald. Bunde an, nach dessen Besiegung er dem Kaiser 300,000 Gldn. zahlen, sein Geschütz ausliefern, kais. Besatzung in seine Festungen und das Interim (s.d.) annehmen mußte. Der Kummer über dieses Misgeschick beschleunigte seinen 1550 erfolgten Tod.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 514.
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