Vortrag

[627] Vortrag. Man versteht darunter diejenige Handlung, welche durch Rede, Gesang, mittels musikalischer Instrumente, auch Geberden, eigene oder fremde Gedanken und Empfindungen den Ohren und Augen Anderer vorführt (äußerlich darstellt). Die innere Anordnung ist bei einem blos belehrenden Vortrage von den Foderungen der Denklehre, soll er aber auch ästhetisch sein, d.h. angenehm unterhalten, von den Regeln der Rhetorik (s.d.) bedingt, äußerlich aber unterliegt sie den Gesetzen der schönen Redekunst. (S. Rede.) Dem musikalischen und mimischen Vortrage dienen zwar auch bestimmte Regeln zum Führer, doch bleibt hier der kunstverständigen Auffassung und Durchführung, [627] sowie dem Talent, der Kunstfertigkeit und ihrer geschmackvollen Anwendung ein viel weiteres Feld. – In amtlicher Bedeutung heißt Vortrag Dasjenige, was von dem Vorsitzenden einer Behörde einem Collegium oder einer Versammlung über zu ihrem Geschäftskreise gehörende oder für sie sonst wichtige Angelegenheiten eröffnet, berichtet oder überhaupt mitgetheilt wird. Allein auch untere Beamte machen ihren Vorgesetzten, Minister ihren Fürsten Vortrag über die laufenden Geschäfte, um deren Entschließung darüber zu vernehmen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 627-628.
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