Wied

[709] Wied (die Grafschaft) mit allen angehörigen Besitzungen bildet das umfänglichste standesherrliche Gebiet in der preuß. Provinz Niederrhein (über 11 ! M. und 50,000 Einw.) und gehört mit den unter nassauischer Hoheit stehenden Ämtern Runkel und Grenzhausen mit etwa 9000 Einw. und zusammen etwa 230,000 Gulden Einkünften, dem fürstl. Hause Wied. Dieses stammt von den 1243 schon im Mannsstamme erloschenen Grafen v. W., deren Erbtochter einen Grafen Bruno von Isenburg heirathete, welcher mit der Grafschaft auch den Namen v. W. annahm. Als 1461 auch dieses Geschlecht im Mannsstamme erlosch, brachte die Tochter des letzten Grafen die Erbgüter ihrem Gemahl, dem Herrn oder Dynasten von Runkel zu, von welchem das jetzige fürstl. Haus abstammt. Nach mehren frühern Ertheilungen erfolgte die letzte 1698 in die Linien Wied-Runkel, welche 1791, und Wied-Neuwied, welche schon 1784 die Reichsfürstenwürde erhielt. Jene besaß die obere, von Nassau und Trier umgebene Grafschaft, diese die untere Grafschaft, weshalb beide auf den Reichstagen und Kreistagen des westfäl. Kreises Sitz und Stimme hatten. Mit dem deutschen Reiche hörte auch ihre Reichsunmittelbarkeit auf und sämmtliche fürstl. Wied'sche Besitzungen kamen als Standesherrschaften unter nassauische und großherzogl. bergische Hoheit. Die wiener Congreßacte ordnete endlich bis auf die Ämter Runkel und Grenzhausen die fürstl. Lande der Krone Preußen unter. Nach dem Erlöschen der Linie der W.-Runkel im J. 1824 fielen sämmtliche Lande an Neuwied, welches nun blos den Namen Wied führt. Jetziger Standesherr ist seit 1836 Fürst Wilhelm Karl Hermann, geb. 1814, ein Neffe des durch seine Reisen in Amerika bekannten Prinzen Maximilian (s.d.) von W. In der fürstl. Residenz zu Neuwied (s. Rheinland) besteht auf den Grund eines 1826 mit Preußen abgeschlossenen Vertrags eine fürstl., nur dem königl. Ministerium untergeordnete Regierung.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 709.
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