[59] Amortisation (mittellat., d.i. Ertötung, Auslöschung), die Veräußerung von Grundstücken aus weltlichen Händen an die Kirche (»Tote Hand«); das gerichtliche Verfahren (Amortisationsverfahren), wodurch verloren gegangene Wertpapiere und Urkunden nach fruchtlosem Aufgebot außer Kraft und Geltung gesetzt werden (auch Mortifikation genannt); ferner die allmähliche planmäßige Tilgung von Schulden, bes. von öffentlichen Anleihen (frz. Amortissement); Amortisationsfonds, der dazu angewiesene Fonds; auch im Sinne von Abschreibung (s.d.) gebraucht. – Amortisieren, tilgen, löschen, ungültig machen.