Geschlossene Zeit

[672] Geschlossene Zeit (lat. tempus clausum), die Zeit, in der die kath. Kirche keine Eheschließung gestattet (Adventszeit [672] bis Epiphania und Aschermittwoch bis Sonntag nach Ostern); ähnliche Bestimmungen zum Teil in manchen evang. Landeskirchen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 672-673.
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