Wasserversorgung

[957] Wasserversorgung, Inbegriff aller Einrichtungen zur Beschaffung von Trink- und Nutzwasser. Geregelte W. ist eine Errungenschaft der neuesten Zeit, da die großen Anlagen des Altertums, namentlich der Römer (s. Aquädukt) im Mittelalter vernachlässigt und vergessen wurden. Man war wieder auf den Hausbrunnen zurückgekommen, der nächst der Zisterne (s.d.) die älteste Art der Wassergewinnung darstellt. Die Wassergewinnung kann erfolgen durch Quellenfassung in Brunnenstuben (Quellschacht, Wasserschloß und Quellgalerien, eine bei großen Städten nur selten anwendbare, wegen der langen Leitungen auch teure Methode (gutes Beispiel Wien), aus dem Grundwasser mittels Sammelleitungen, Stollen bez. meist mittels Brunnen (entweder gemauerte Kesselbrunnen oder Rohrbrunnen, nach der Tiefenlage auch Flach-oder Tiefbrunnen), schließlich durch Entnahme aus offenen Gewässern, wie Flüssen (London, Petersburg, Hamburg), aus natürlichen Seen (Berlin) sowie aus durch Talsperren künstlich aufgestauten Sammelteichen. In den letzten Fällen ist Reinigung (s. Wasserreinigung) vor Gebrauch durch Filtration erforderlich. Dann Sammlung in Reinwasserbehälter, der als Hochreservoir oder Wasserturm ausgeführt, zur Ausgleichung der Tagesschwankungen im Bedarf dient und das Wasser unter natürlichem Druck dem Röhrennetz zuführt. Bei Gewinnung aus Grundwasser und offenen Wasserteichen ist Hebung des Wassers auf diese Hochbehälter durch Pumpen erforderlich.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 957.
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