Majorat

[113] Majorāt (mittellat.), jede Erbfolgeordnung, die dem Ältesten ein Vorzugsrecht gewährt. Dahin gehören 1) die Primogenitur (Erstgeburtsrecht), wonach der Älteste der ältesten Linie zur Erbfolge gelangt; 2) das Seniorat, wonach der Älteste der ganzen Familie überhaupt erbberechtigt ist; 3) das M. im engern Sinne, wonach der Älteste der dem Grad nach am nächsten Verwandten erbt. Majoratsgüter sind ohne Zustimmung sämtlicher Anwärter unteilbar und unveräußerlich.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 113.
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