[450] Presbўter (grch., »der Ältere«), Kirchenältester, Priester; in der ältesten christl. Kirche die Kultusbeamten der Gemeinde, die seit dem 2. Jahrh. den Bischof als Spitze ihres Kollegiums (Presbyterium) hatten. In der evang. Kirche die zur Gemeindeaufsicht und -verwaltung den Geistlichen zur Seite gestellten Laien, die mit diesen zusammen in der reform. Kirche von alters her das Presbyterium bildeten; neuerdings als eine von der Gemeinde gewählte Körperschaft (Kirchengemeindevorstand, Gemeindekirchenväter) den meisten evang. Kirchenverfassungen (s. Synodalverfassung) zugrunde gelegt.