Presbyter

[450] Presbўter (grch., »der Ältere«), Kirchenältester, Priester; in der ältesten christl. Kirche die Kultusbeamten der Gemeinde, die seit dem 2. Jahrh. den Bischof als Spitze ihres Kollegiums (Presbyterium) hatten. In der evang. Kirche die zur Gemeindeaufsicht und -verwaltung den Geistlichen zur Seite gestellten Laien, die mit diesen zusammen in der reform. Kirche von alters her das Presbyterium bildeten; neuerdings als eine von der Gemeinde gewählte Körperschaft (Kirchengemeindevorstand, Gemeindekirchenväter) den meisten evang. Kirchenverfassungen (s. Synodalverfassung) zugrunde gelegt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 450.
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