Schlüsselgewalt

[642] Schlüsselgewalt, Amt der Schlüssel, im kirchlichen Sprachgebrauch nach Matth. 16,19 und 18,18 die Machtbefugnis der Kirche, Sünden zu vergeben (Löseschlüssel) und zu behalten (Bindeschlüssel); nach kath. Lehre dem Papst, als Nachfolger Petri, zukommend und von diesem durch Vollmacht auf die Bischöfe und Priester übertragen, ausgeübt einerseits in der Absolution (s.d.), andererseits in der Exkommunikation (s. Kirchenbann). – Rechtlich ist S.s.v.w. Schlüsselrecht (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 642.
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