Sklaverei

[715] Sklaverei, der Zustand unbedingter Knechtschaft, der einen Menschen zum Eigentum eines andern macht, findet sich zu allen Zeiten und bei allen Völkern; am meisten ausgebildet bei den Römern; die Sklaven (meist Kriegsgefangene) wurden bei ihnen zu öffentlichen und häuslichen Arbeiten, zum Landbau und zu industriellen Gewerben, seit 265 v. Chr. auch als Gladiatoren verwendet; ihre Mißhandlung veranlaßte öfter Aufstände (s. Sklavenkriege). Bei den orient. Völkern, bes. bei den Türken, hat die S. einen sehr milden Charakter; außer den Negersklaven werden noch jetzt vorzüglich Jünglinge (als Diener bei Großen bis zu den höchsten Ämtern steigend) und Mädchen (für die Harems) aus den kaukas. Gebirgsländern angekauft. In den Barbareskenstaaten Afrikas bestand neben der Neger-S. (bis zur Gegenwart in den mohammed. Staaten Innerafrikas weit ausgebreitet) seit dem Mittelalter bis ins 19. Jahrh. die härteste S. christl. Weißer. Im christl. Europa hörte die S. seit dem 13. Jahrh. auf; nur in Portugal und Spanien gab es noch bis ins 16. Jahrh. maur. Sklaven. Der Sklavenhandel nahm aber mit der Entdeckung Amerikas und der portug. Besitznahme der Westküste von Afrika einen neuen Aufschwung, indem Negersklaven nach den überseeischen Kolonien der Europäer geführt wurden. Die Abschaffung dieser S. wurde 1727 zuerst von den Quäkern angeregt, für sie wirkte im engl. Parlament seit 1788 eifrigst Wilberforce u.a.; aber erst 1807 ward das Verbot des Sklavenhandels für die brit. Kolonien durchgesetzt. Auf Englands Drängen folgten die andern europ. Mächte 1813-23 mit ähnlichen Verboten, doch trieben Portugiesen, Spanier und Franzosen (bis 1830) den Negerhandel insgeheim fort. 1833 endlich verkündete die brit. Regierung die völlige Sklavenemanzipation; in Frankreich geschah dasselbe 1848. In den Ver. Staaten von Amerika führte die Sklavenfrage zum Bürgerkriege (1861-65) zwischen den die S. bekämpfenden Nordstaaten und den sie begünstigenden Südstaaten (Sklavenstaaten), in dessen Verlauf die dann in die Verfassung aufgenommene Emanzipation der Sklaven proklamiert ward. 1868 wurde die S. auch auf Kuba, 1871 und definitiv 1888 in Brasilien, dann in den dän., niederländ. und span. Kolonien Westindiens aufgehoben. Heute besteht die S. noch im größern Teil Afrikas und Asiens. Durch die Kongoakte vom 26. Febr. 1885 haben sich die Mächte im Kongobecken zur Unterdrückung der S. verpflichtet. Weiter trat 1889 in Brüssel ein Antisklavereikongreß zusammen, dessen Bestimmungen 2. April 1892 in Kraft traten. – Vgl. Kapp (1861), Tourmagne (franz., 1880), Gareis (1885), Ebeling (1889), Ingram (1895), Smith (engl., 2 Bde., 1903).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 715.
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