[419] Baselerconcil, das, wurde 1431 eröffnet, um die Reformation an Haupt und Gliedern zu vollenden, welche in Pisa u. Konstanz unvollendet geblieben, doch fügte es sich so, daß die Hauptarbeit des B. sich auf die Versöhnung der Hussiten beschränkte. Martin V. hatte noch das Concil berufen und den ausgezeichneten Cardinal Cäsarini zum Präsidenten desselben bestimmt. allein Eugen IV. betrachtete die Vereinigung mit der griech. Kirche als Hauptaufgabe der Zeit und stellte das B. in Folge übertriebener Berichte von Unruhen in und um Basel ein, um ein Concil in seine Nähe zu berufen. Das B. nahm aber die Grundsätze von Konstanz wieder auf. Eugen IV mußte auf die Verlegung verzichten, der Geist des Mißtrauens war damit geweckt und blieb thätig, obwohl die Schrift des Nikolaus Kusanus: »concordia catholica« beweist, daß das protestant. Prinzip der Subjektivität keine bewußte Herrschaft in der Baseler Versammlung ausübte. Seit der letzten argen Niederlage bei Tauß verzweifelte Sigismund am Erfolg der Waffen gegen die Hussiten, die Väter zu Basel verfuhren versöhnlich und dies blieb nicht ohne Wirkung 1433 im Sommer erschien der große Prokop selbst in Basel, der Friede ward eingeleitet u. noch vor Ende des Jahres durch die Prager Compaktaten in 4 Artikeln geschlossen. Eine versöhnende Erklärung des Papstes veranlaßte einer Wortstreit der allzu mißtrauischen Väter und Eugen beendigte denselben, indem er eine Anerkennungsformel des B. unterzeichnete. In der 20. und 21. Sitzung wurden die Bestimmungen gegen Concubinat der Priester verschärft, Interdikt und Excommunication beschränkt, Annaten und Sporteln für Kirchenämter und verschiedene Mißbräuche beseitiget. Nicht sowohl die Bestimmungen der 23. Sitzung über päpstliche Reservationen u. Wahl der Päpste, sondern die Griechensache brachte neue Zwietracht zwischen Eugen IV. und das B. Der Papst berief, um das Einigungswerk mit der griech. Kirche zu Stande zu bringen, das Concil nach Ferrara, die Mehrheit der Väter in Basel wollte es in Basel oder in einer savoieschen Stadt, oder in Avignon vollziehen, des Papstes Gesandte eilten denen des Concils nach Konstantinopel voraus; die Minderheit der Baseler, darunter die intelligentesten Köpfe, zog nach Italien, die zurückbleibende Mehrheit aber suspendirte in der 31. Sitzung Eugen IV. und bedachte nicht, daß die Christenheit nichts ärger als ein neues Schisma scheue. Zwar erklärten sich die deutschen Fürsten neutral und [419] nahmen 1439 zu Mainz frühere Dekrete an, eine französische Synode that ähnliches, doch Alles wünschte Versöhnung des B. mit dem Papste. Statt dessen überstürzten sich die Väter, indem sie den Grundsatz der Stellung eines Concils über dem Papste in 8 Artikeln als Glaubenssatz aufstellten. Dadurch verloren sie ihre moralische Macht bei Fürsten und Völkern, neue Stürme und Spaltungen kamen unter sie, doch der starrsinnigen. beredte Allemand (s. d. Art.) riß alle mit sich und 1439 wurde in der 34. Sitzung Eugens IV. Absetzung ausgesprochen. Herzog Amadeus von Savoien, ein Laie und Einsiedler, wurde vom B. gewählt als Felix V., aber nur von wenigen Fürsten, Städten und Universitäten anerkannt. Unter ihm tagte das aufgelöste Concil in Basel fort, und in Florenz saß das allgemeine Concil mit Eugen IV. an der Spitze. Letzteres hatte sich bereits den Ruhm einer Vereinigung mit den Griechen erworben und stieg im Ansehen, je mehr jenes sank. Fürsten-Congresse sollten 14391442 der Kirche helfen. Eugen IV. gewann Kaiser Friedrichs III. Freundschaft, hingegen verloren die Baseler allmälig ihre Gönner; 1442 zog sich Felix V. »aus Gesundheitsrücksichten« nach Lausanne zurück, das B. wurde vertagt aber Eugen IV. bannte es und setzte allzurasch die Kurfürsten von Mainz u. Trier als die thätigsten Mitlieder desselben ab. Gegen die Absetzung erhoben sich sofort die deutschen Fürsten und zumeist nur durch Aeneas Sylvius Vermittlertalent wurde der ganze Streit 1446 durch das Fürsten- oder Wienerconcordat (bisher gemeiniglich Aschaffenburger Concordat genannt) auf eine Weise gelöst, die außer den Baselern alle Parteien befriedigte. Eugen IV. genehmigte 1447 sterbend den Vertrag, der allein stehende Felix V. entsagte seiner Würde, der Rest der Baseler, der mit ihm nach Lausanne gegangen, wählte den bereits gewählten Papst Nikolaus V. ebenfalls und zerstreute sich 1449 allmälig, Nikolaus V. Amnestie annehmend.