[456] Entfärben, im allgemeinen s.v.w. Bleichen, im engeren Sinne die Entfernung von färbenden Substanzen aus Flüssigkeiten.
Zu letzterem Zweck bedient man sich entweder der Pflanzenkohle, deren Entfärbungsvermögen zuerst von Lowitz erkannt wurde, oder der tierischen Kohle, von welcher Kehl 1793 nachwies, daß sie die Pflanzenkohle an entfärbender Kraft übertrifft. Die Kohle muß in feinverteiltem Zustande benutzt werden, weil ihre entfärbende Wirkung auf der Oberflächenanziehung beruht. Die Tierkohle absorbiert außer Farbstoffen auch Extraktivstoffe, Alkaloide und Metalloxyde. Man digeriert die zu entfärbende Flüssigkeit mit der feingepulverten Kohle einige Zeit und filtriert. Zur Erzielung völliger Entfärbung muß die Operation zuweilen mehrfach wiederholt werden. Frisch gefälltes Schwefelblei, Eisenhydroxyd, chromsaures Kali u.s.w. werden ebenfalls zum Entfärben benutzt. Die Entfärbung von Oelen gelingt oft schon, wenn man sie der Einwirkung des direkten Sonnenlichtes aussetzt. Die entfärbende Eigenschaft der Tierkohle ist im großen besonders in der Zuckerindustrie (s. Zuckerfabrikation) verwendet worden; doch ist jetzt vielfach an die Stelle der Filtration über Knochenkohle die Filtration über Kies oder Sand getreten.
Dalchow.
Lueger-1904: Entfärben fetter Oele