Gasbeleuchtung [2]

[303] Gasbeleuchtung. Die Mindestbeleuchtung auf Straßen und Plätzen soll betragen:


Gasbeleuchtung [2]

Für die Beleuchtung von Innenräumen sind nötig:


Gasbeleuchtung [2]

Bei der Berechnung der Beleuchtung geht man von der Polarkurve aus und berechnet aus dieser die Beleuchtungskurven für verschiedene Lichtpunkthöhen a und von Meter zu Meter wachsende Entfernungen b vom Fußpunkt der Lichtquelle nach der Formel E = J · cos α/a2 + b2 · J ist hierin die Lichtstärke unter dem Einfallswinkel α. Ferner braucht man die Kenntnis der verlangten Mindestbeleuchtung, der Lampenart, der Lampenanordnung und der Straßenbreite. Der Punkt der Mindestbeleuchtung liegt stets an der Straßenbegrenzung. Die beiden benachbarten Lampen dürfen von ihm so weit entfernt sein, daß jede Lampe in dieser Entfernung l noch die Hälfte der geforderten Mindestbeleuchtung liefert. Die Entfernung l findet man aus der Beleuchtungskurve, ebenso die Aufhängehöhe. Ist a die ganze Straßenbreite, d die Dammbreite, b die Bürgersteigbreite, so ergibt sich der Lampenabstand A für Mittelbeleuchtung aus:


Gasbeleuchtung [2]

für Seitenbeleuchtung aus:


Gasbeleuchtung [2]

(bei Seitenbeleuchtung ist der Abstand zweier Lampen auf derselben Straßenseite = 2 A). Die Beleuchtung von Plätzen wird in sinngemäß der gleichen Weise berechnet. Die Punkte der Mindestbeleuchtung liegen in den Platzecken.

Bei direkter Beleuchtung von Innenräumen behandelt man Flure wie Straßen, Zimmer wie Plätze, muß aber die Reflektion der Wände und Decken berücksichtigen. Bei dunklen Wänden legt man 70%, bei hellen 60% der verlangten Mindestbeleuchtung zugrunde. Die Gleichmäßigkeit erzielt man durch Verteilung der einzelnen Lichtquellen über den ganzen Raum. Bei halbzerstreuter Beleuchtung muß man für 10 Lux und 1 qm Fläche in Tischhöhe 2,3 Hefnerkerzen, bei zerstreuter 3,5 Hefnerkerzen aufwenden (Schilling).

Bei der Anwendung direkten Lichts in Innenräumen ist der Absorptionswert der Beleuchtungsgläser zu berücksichtigen. Auf die untere halbräumliche Lichtstärke bezogen, beträgt er für Mattglas 12–15%, für Milchglas 15–20%. Gebräuchliche Milchglasschirme verstärken die Lichtstärke bei Stehlicht um 30–45%, bei Hängelicht etwa um 10%. Gut emaillierte Eisenschirme und glasierte Steingutschirme liefern, wenn sie trichterförmig sind, bei Stehlicht + 40%, bei Hängelicht + 25%. Bei Stehlicht soll die Glühkörpermitte mit der Schirmunterkante bündig liegen.

An Zündvorrichtungen für Straßenlampen benutzt man für Preßgas und Preßluft Druckzünder, bei denen der Hochdruck eine Membran hebt, an der das Hauptventil hängt. (Zünder von Selas A.-G., Ehrich & Graetz, Auer-Gesellschaft, Berlin.) Für Niederdruck werden Druckwellenzünder (Bautag, Rostin, Pintsch), Luftdruckzünder (Siemens, Dresden) oder Zünduhren verwandt. Elektrische Zünder sind dafür nicht im Gebrauch. Lampen für Innenbeleuchtung zündet man elektrisch mit Induktionsfunkenzündern (Multiplex), Glühzündern (Senetaleidal, Perio, G.m.b.H.). Von Einzelflammenzündern sind die besten der Meisterzünder von Butzke & Co. mit Zündpille und der Telefunkenzünder der Gaszünder-G.m.b.H. mit Cereisen.


Literatur: Bertelsmann, Die Verwendung des Leuchtgases, Stuttgart 1911.

W. Bertelsmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 303.
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