Hydrostatische Wage

[161] Hydrostatische Wage, eine gewöhnliche zweiarmige Wage mit der Abänderung, daß die eine Wagschale höher hängt als die andre, so daß daran mittels dünner Drähte aufgehängte Körper sowohl in der Luft als untergetaucht in ein Gefäß mit Wasser gewogen werden können zum Zwecke der Ermittlung des spezifischen Gewichtes der Körper. Das Gewicht und der Auftrieb des[161] mit untergetauchten Drahtstücks müssen durch besonderen Versuch ermittelt werden.

Aug. Schmidt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 161-162.
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