Auferstehungsmänner

[89] Auferstehungsmänner (Resurrection-men), in England Benennung derjenigen Leute, die Leichen ausgraben, um sie an die Anatomie zu verkaufen. Da es nämlich infolge des Vorurteils, das in England gegen Sektionen herrschte, schwierig war, die nötigen Leichname zu anatomischen Untersuchungen zu bekommen, so bildete sich der Leichendiebstahl als ein besonderes Gewerbe aus, so daß sich die Staatsgewalt genötigt sah, den Leichenraub durch ein ausdrückliches Gesetz unter Androhung von 6–12monatiger Gefängnisstrafe zu verbieten. Wirksamer war es indessen, daß 1828, als die Verbrechen des Schusters William Burke (s. d.) an den Tag kamen, eine Parlamentsakte die Ablieferung der in den Armenhäusern und Gefängnissen Verstorbenen in die anatomischen Säle erlaubte, sobald die Angehörigen und Verwandten nicht Einspruch erhoben. Vgl. Bailey, The diary of a Resurrectionist, 1811–1812 (Lond. 1896).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 89.
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