[71] Bludow, Dimitri Nikolajewitsch, Graf, russ. Staatsmann, geb. 16. April 1785 in Romanowo aus einer der ältesten Familien des Landes, gest. 2. März 1864 in Petersburg, studierte in Moskau, eng verbunden mit Uwarow, Shukowskij und dem Verein »Arsamas« (s.d.). Im diplomatischen Dienst war er in Stockholm und Wien, später in London. Nach Rußland zurückgekehrt, wurde er Staatssekretär des Kaisers Nikolaus, 1839 Justizminister sowie Präsident der gesetzgebenden Abteilung im Reichsrat. Er nahm teil an der Vollendung der von Speranskij begonnenen Gesetzeskodifikationen und bewirkte 1842 und 1847 zwei kaiserliche Erlasse, die den Leibeignen das Recht zur Abschließung gültiger Verträge und zum Erwerb von Grundeigentum einräumten. 1842 zum Grafen erhoben, ging er 1846 nach Rom, um das Konkordat zu vereinbaren, das 15. Aug. 1847 ins Leben trat. 1855 ward er Präsident der Akademie und 1858 Mitglied des für die Bauernbefreiung eingesetzten Hauptausschusses. Seit Januar 1861 Präsident des Reichsrats und des Ministeriums, unterzeichnete er 2. März 1861 die Akte, welche die definitive Aufhebung der Leibeigenschaft enthielt. Er schrieb eine Abhandlung über die letzten Tage und den Tod des Kaisers Nikolaus und veranlaßte die Herausgabe verschiedener Archivalien. Bludows Biographie schrieb I. P. Kowalewskij (1866). Seine Tochter, Gräfin Antonida (Antoinette) Dmitrijewna B., gest. 19. April 1891, spielte am Hof der Zarin Marie, Gemahlin Alexanders II., eine einflußreiche Rolle und beförderte die orthodoxe Propaganda in den westlichen Provinzen. Ihr mystisch-überschwengliches Tagebuch erschien 1867 u. d. T.: »Für Wenige«.