[304] Cosack, Konrad, Rechtslehrer, geb. 12. März 1855 zu Königsberg i. Pr., habilitierte sich 1882 an der Berliner Universität, wurde daselbst 1885 außerordentlicher Professor und ging als ordentlicher Professor 1889 nach Gießen, 1893 nach Freiburg i. Br., 1896 nach Bonn, wo er neben seiner Professur auch eine Richterstelle am Landgericht bekleidet. Er schrieb: »Der Besitz des Erben« (Weim. 1877); »Das Anfechtungsrecht der Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners innerhalb und außerhalb des Konkurses nach deutschem Reichsrecht« (Stuttg. 1884); »Die Eidhelfer des Beklagten« (das. 1885); »Lehrbuch des Handelsrechts« (das. 1888, 6. Aufl. 1903); »Lehrbuch des bürgerlichen Rechts auf der Grundlage des[304] Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich« (2 Bde. in 5 Abtlgn., Jena 18971900; 4. Aufl. 1903). Außerdem lieferte er für die von Bekker und Fischer veröffentlichten »Beiträge zur Erläuterung und Beurteilung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs« das 13. Heft (»Sachenrecht mit Ausschluß des besondern Rechts der unbeweglichen Sachen«, Berl. 1889), für Marquardsens und Seydels »Handbuch des öffentlichen Rechts« eine Darstellung des Staatsrechts des Großherzogtums Hessen (Freiburg 1894) und gab die 17. Auflage von Gerbers »System des deutschen Privatrechts« (Jena 1895) heraus.