Deutsche evangelische

[689] Deutsche evangelische (auch Eisenacher) Kirchenkonferenz, eine periodische Konferenz von Abgeordneten deutsch-evangelischer oberster Kirchenbehörden mit dem Zweck, »auf Grundlage des Bekenntnisses wichtigere Fragen des kirchlichen Lebens in freiem Austausch zu besprechen und unbeschadet der Selbständigkeit jeder einzelnen Landeskirche ein Band ihres Zusammengehörens darzustellen und die einheitliche Entwickelung ihrer Zustände zu fördern«. Berlin und Stuttgart gaben durch die Theologen Snethlage und Grüneisen 1845 die erste Anregung, und schon 1846 trat die erste, jedoch erfolglose Konferenz von 30 Abgeordneten der meisten obersten Kirchenbehörden des evangelischen Deutschland in Berlin zusammen. Auf Grundlage eines zu Frankfurt a. M. im Juni 1851 entworfenen Programms verfaßten während des Elberfelder Kirchentags 1851 zwölf Mitglieder deutsch-evangelischer Kirchenbehörden bezüglich der Realisierung des Projekts geeignete Vorlagen, die von fast sämtlichen Kirchenregimentern gebilligt wurden. Demgemäß trat im Juni 1852 in Eisenach die deutsche evangelisch-kirchliche Konferenz zusammen und ward das »Allgemeine Kirchenblatt für das evangelische Deutschland« unter der Redaktion des Prälaten v. Moser gegründet, der die Verhandlungen der Konferenz veröffentlicht. Die evangelische Kirche Österreichs beteiligte sich auch noch nach 1866. Die Verhandlungen der seit 1854 alle zwei Jahre tagenden Konferenz haben sich auf alle Fragen der Kirchenleitung erstreckt. Daher ist die Konferenz über ihre[689] ursprünglich lediglich beratende Stellung immer mehr hinausgewachsen. In jüngster Zeit (seit 1900) hat sie besonders die Frage eines engern Zusammenschlusses der evangelischen Landeskirchen energisch aufgenommen. Einen ständigen Ausschuß besitzt sie seit 1900. Dieser wurde 1903 auf 15 Mitglieder (Altpreußen 3, Neupreußen 2, Bayern 1, Sachsen 1, Württemberg 1, die übrigen Kirchenregierungen 7) erweitert und heißt Deutscher evangelischer Kirchenausschuß. Er soll die Konferenz in Förderung einer einheitlichen Entwickelung der Landeskirchen unterstützen und gemeinsame evangelisch-kirchliche Interessen (besonders gegen andre Konfessionen und im Auslande) wahrnehmen. Sitz des Ausschusses ist der Wohnort seines (gewählten) Vorsitzenden. Die Geschäfte der Konferenz leitet zurzeit Oberkonsistorialrat D. Braun in Berlin. Vgl. Braun, Zur Frage der engern Vereinigung der deutschen evangelischen Landeskirchen (Berl. 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 689-690.
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