[19] Evangelische Kirchenconferenz, eine Conferenz von Abgeordneten der meisten deutschen Kirchenregierungen, um eine größere Einheit der verschiedenen Landeskirchen Deutschlands in kirchlichen Angelegenheiten zu vermitteln. Die ersten Schritte dazu geschahen 1845 von Preußen u. Württemberg durch Snethlage u. Grüneisen, die unter Aussendung einer, von Snethlage u. Rupstein verabfaßten Punctation die übrigen Kirchenregimente zur Theilnahme veranlaßten. Die erste von 30 Abgeordneten besuchte Conferenz fand 1846 in Berlin statt u. hielt Berathungen über die Cultusfrage, über Kirchenverfassung u. über das Bekenntniß. Die Bewegung 1848 unterbrach diese Conferenz, u. dieselbe trat erst 1852, bes. angeregt durch die Kirchentage (s.d.) in Stuttgart u. Elberfeld 1850 u. 1851 u. unterstützt durch das 1852 begründete Kirchenblatt als Centralorgan, in Eisenach wieder zusammen, wo über die Herstellung eines allgemeinen Gesangbuchs, über die liturgischen Einrichtungen, über die Behandlung der Secten, über die Beaufsichtigung der Geistlichen, über Kirchenvisitationen, über die Lutherische Bibelübersetzung etc. Anträge gestellt wurden. Bei der Conferenz 1853 wurde der Gesangbuchsentwurf mit 150 Kernliedern angenommen. Über die liturgischen Einrichtungen hielten einzelne Kirchenbehörden, da es in Eisenach zu keiner Einigung kam, 1852 u. 1854 besondere Conferenzen in Dresden. Bei der Conferenz 1854 beschäftigte man sich mit der Behandlung der Secten, mit der Heilighaltung der Sonn- u. Festtage, mit der Feier des Augsburger Religionsfriedens, mit der Mitwirkung der Gemeinden bei Besetzung geistlicher Stellen, mit Synodalwesen, Abhalten von Passionsandachten etc., jedoch wurde zugleich beschlossen, sich künftig nur alle zwei Jahre zu versammeln. Eine zweite Sammlung von Kirchenliedern, aus der Zeit von 1750 an, wurde abgelehnt. Die 1856 gehaltene Conferenz der evangelischlutherischen Kirchenbehörden durch Abgeordnete in Dresden hatte es wieder mit der Liturgie zu thun. Die Conferenz in Eisenach 1857 erstattete Bericht über den Erfolg der zeitherigen Beschlüsse, u. es ergab sich, daß denselben nur in einzelnen Ländern weitere Folge gegeben worden war. Die weiteren Verhandlungen betrafen die Kirchenzucht, die Ehescheidung, das Begräbnißwesen etc. Mehrere deutsche Kirchenregierungen, z.B. Reuß ältere Linie, Schaumburg-Lippe, Hamburg, Bremen, Frankfurt u. Kurhessen waren bei der Conferenz nicht vertreten.
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