Regie

[710] Regie (franz., spr. -schī oder -gī), soviel wie Verwaltung, insbes. der unmittelbare Staatsbetrieb im Einnahmewesen der Finanzverwaltung; in Frankreich und im 18. Jahrh. teilweise auch in Deutschland technischer Name für gewisse Behörden, denen einzelne, in Frankreich insbes. die nicht von Generalpächtern übernommenen Zweige der Staatseinkünfte unterstellt waren (Tabakregie). Regieausgaben werden oft mit der Geschäftsführung verbundene Nebenausgaben genannt, wie Bureaukosten, Diäten etc. Ein Werk (z. B. einen Eisenbahnbau) in R. ausführen heißt, es selbst durch Beamte für eigne Rechnung ausführen, anstatt es an Unternehmer in Verding zu geben. – Im Theaterwesen versteht man unter R. die Gesamttätigkeit des Regisseurs. Sie greift an manchen Theatern wohl schon bei der Wahl der Stücke und beim Feststellen des Spielplans ein, hauptsächlich aber und selbständig waltet sie bei der Inszenierung eines Stückes, bei Anordnung der Dekorationen, Kostüme und Requisiten, leitet die Schauspieler zu richtiger Auffassung und Verkörperung ihrer Rollen an, bestimmt die Stellungen und Bewegungen auf der Bühne und sorgt für ein einheitliches Zusammenspiel (Ensemble). Während die R. früher auch an bedeutenden Bühnen meistens einem hervorragendern Schauspieler im Nebenamt anvertraut war, legt man neuerdings Wert darauf, sie zu einer eignen Kunst auszubilden. Nach diesen modernen Ansprüchen soll die Aufgabe des Regisseurs kurz darin bestehen, »mit den gesamten Ausdrucksmitteln der jeweiligen Bühne die dramatische Dichtung als Gesamtkunstwerk in einer der dichterischen Absicht kongenialen Weise zur szenischen Darstellung zu bringen«. Vgl. für die ältere Auffassung der Regie Becq de Fouquières, L'art de la miseen scène (Par. 1884); Lindau, Vorspiele auf dem Theater (Dresd. 1895), für die neuere Hagemann, Regie, die Kunst der szenischen Darstellung (2. Aufl., Berl. 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 710.
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