[283] Dunin, Martin von, Erzbischof von Gnesen und Posen, geb. 11. Nov. 1774 in Wat bei Rawa in Polen, gest. 26. Dez. 1842, wurde, in der Jesuitenschule zu Rawa und im Collegium germanicum zu Rom gebildet, 1808 Kanonikus bei der Metropolitankirche zu Gnesen, 1824 Konsistorial- und Schulrat in Posen und 1831 Erzbischof. Im Streit über die gemischten Ehen (s. Droste zu Vischering) richtete D. im Januar 1837 an den Minister der geistlichen Angelegenheiten und dann an den König die Bitte, auch in seiner Erzdiözese das päpstliche Breve veröffentlichen zu dürfen, ward jedoch abgewiesen. Kaum aber war die päpstliche Allokution vom 10. Dez. 1837 über die Wegführung des Erzbischofs von Köln ergangen, als D. in einem Hirtenbrief vom 27. Febr. 1838 jedem Geistlichen mit Amtsentsetzung drohte, der eine gemischte Ehe ohne Zusicherung katholischer Kindererziehung einsegnen würde. Nach ergebnislosen Unterhandlungen begann der Prozeß gegen D., der am 24. April vom Oberlandesgericht zu Posen zum Verlust seiner Würden und zu 6 Monaten Festungsstrafe verurteilt wurde. Der König erließ ihm die letztere unter der Bedingung, daß er ruhig in Berlin wohne, mit Beibehaltung seines vollen Gehaltes. D. nahm zwar diese Begnadigung mit ihren Bedingungen an, entfernte sich jedoch 3. Okt. 1839 heimlich und trat in Posen wieder als Erzbischof auf. Von neuem verhaftet und nach Kolberg abgeführt, blieb er daselbst in Hast bis ihm Friedrich Wilhelm IV. im August 1840 gegen gewisse Erklärungen die Rückkehr in seine Diözese gestattete. Vgl. Pohl, Martin v. D., Erzbischof von Gnesen und Posen (Marienburg 1843).