[531] Eisenbahnmarken, von einzelnen Bahnverwaltungen (zuerst in Dänemark) ausgegebene Wertzeichen, dienen zur Entrichtung der Gebühren oder als Quittung für erfolgte Gebührenentrichtung bei Beförderung von Gütern innerhalb des Gebiets der betreffenden Eisenbahn. In Deutschland werden sie in den Direktionsbezirken Frankfurt a. M. und Mainz bei der dort eingeführten Eisenbahnpaketbeförderung zur Frankierung der Pakete angewendet. Die E. werden hier aber nicht an das Publikum abgegeben, sondern dienen nur als Kontrollmittel, um die Einnahmen der Abfertigungsstellen aus dem erwähnten Verkehr festzustellen. Auf den badischen Staatsbahnen sind E. zur Frankierung von Expreßgutsendungen (s. Expreßgutbeförderung) im innern und direkten Verkehr in Gebrauch. E. von Blech (Schecks) dienen auf den englischen und den amerikanischen Bahnen zur Abfertigung und Kennzeichnung der Gepäckstücke.